Kanzleischwerpunkte

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach vertritt sie auf Seiten der Verbraucher im Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Die Kanzlei behandelt neben den bereits genannten Schwerpunkten bundesweit Mandate im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und allgemeinen Verbraucherrecht.

Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts

Dieser Bereich befasst sich mit Anlageinvestitionen und Kapitalgesellschaftsrecht. Grundlegend geht es um die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden. Dies umfasst das Kreditkartengeschäft, den Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel (Anlegerschutz, alternative Anlageformen, Rechte und Pflichten der Aktionäre etc.), Kartellrecht und steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Vorfälligkeitsentschädigung

Dies ist eine Entschädigung, die gegenüber der Bank anfällt für vor Fälligkeit abgelöste Kredite/Darlehen. So gleicht die Bank den Verlust entstanden durch die entgangenen Zinsen aus. 

Da bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, können die Kreditnehmer so große Beträge sparen.

Bankseitige Kündigung

Der Bank steht im Fall einer Kündigung durch den Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung zu. Dies legt § 490 II BGB fest. Die Entschädigung gleicht den Verlust der Bank für das Ausscheiden aus dem Kreditvertrag aus.

Wenn es bei Ihnen bereits zur Kündigung des Darlehens durch die Bank gekommen ist, dann prüfen wir diese Kündigung gern auf ihre Rechtmäßigkeit hin. Zudem könne wir Ihren Darlehensvertrag auf einen möglichen Widerruf hin prüfen.

Geschlossene Fonds/Beteiligungen

Geschlossene Fonds werden aufgelegt, um Kapital für Großprojekte zu sammeln – beispielsweise für Sachwerte wie Immobilien oder Schiffe, Infrastrukturobjekte, Anlagen erneuerbarer Energien oder Unternehmensbeteiligunge

Wir befassen uns mit vielen verschiedenen Fonds: hierzu zählen unter anderem Schiffsfonds, Immobilien-fonds, Lebensversicherungsfonds und Erneuerbare-Energien-Fonds.

Schrottimmobilien

Umgangssprachlich wird eine Immobilie genau dann als Schrottimmobilie bezeichnet, wenn sie sich in einem mangelhaftem Zustand befindet, der Käufer respektive der Erwerber aber – unter Vortäuschung falscher Tatsachen – deutlich mehr bezahlt hat als die Immobilie wert ist. Der Begriff Schrottimmobilie wird im Kontext mit fehlgeschlagenen Immobilienfonds-Anlagen bzw. Immobilienfonds-Geschäften verwendet.

Die P&R Insolvenz

Hier geht es um Insolvenzrecht und Restruktierungsberatung mit deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften. Seitdem 2018 die P&R Gruppe insolvent ging, haben nun die Anleger möglicherweise gegenüber der Banken Anspruch auf Schadensersatz.

Wir prüfen diesbezüglich Ihre Verträge und Ansprüche kostenfrei und unverbindlich!

Versicherungsrecht

Hierbei geht es um die Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung. Wir prüfen Ihren Anspruch auf zahlung, schätzen Ihre erfolgschancen ein und vertreten Sie ggf. gegenüber dem Versicherer. 

Lebensversicherung widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie zunächst über einen Widerruf bzw. Widerspruch nachdenken. 

Dies könnte empfehlenswert sein, da bei einem Widerruf oft die Beträge deutlich höher sind als der Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten.

Wir prüfen Ihre Vertragsunterlaen und weisen Sie auf die unterschiedlichen Fehler hin, die des öfteren von Versicherungen gemacht werden.

Berufsunfähig-keitsversicherung zahlt nicht

Wir helfen Ihnen, wenn Sie berufsunfähig sind und die Versicherung sich weigert zu zahlen. Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kennen wir uns mit zahlreichen Aussagen der Versicherungen aus und stehen Ihnen mit Rat  zur Seite, wenn Versicherungen Zahlungen verweigern. Dies kann unter anderem daran liegen, dass die Versicherungen ihrer Informationspflicht nicht ausreichend nachkommen.

Lebensversicherungen

Wir prüfen Ihre Verträge, wenn Sie uns den Versicherungsschein und das Anschreiben senden.

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