Der Widerrufsjoker – Verträge widerrufen
Widerrufsjoker – von Verträgen, Darlehen, Krediten, Lebensversicherungen einfach zurücktreten
Der Widerrufsjoker ermöglicht es Verbrauchern, sich von ungünstigen Verträgen zu lösen. Wirtschaftlich interessant ist der Widerrufsjoker vor allem bei Autokrediten, Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen. Je nach Vertrag beträgt der wirtschaftliche Vorteil Sie so schnell einige tausende Euros.
Wie funktioniert der Widerrufsjoker?
Wer als Verbraucher ein Darlehen – beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Autokaufes – aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen. So greift bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, was sich mit etwas Glück in einen Widerrufsjoker verwandeln kann. Sofern die Frist nicht zu laufen begonnen hat, können Sie den Vertrag noch heute widerrufen.
Wann beginnt nun die Widerrufsfrist nicht zu laufen? Das ist dann der Fall, wenn etwa die Widerrufsinformation fehlerhaft ist oder Pflichtangaben im Vertrag fehlen. Die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist wird bei einer solch fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt, so dass der Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht hat und den Widerrufsjoker einsetzen kann. Bei einem Widerruf kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrags. Der Verbraucher wird so gestellt, als hätte er diesen nie abgeschlossen.
Welche Fehler ermöglichen den Widerrufsjoker?
Sie Widerrufsfrist wird nach der gesetzlichen Regelung zum Beispiel dann nicht in Lauf gesetzt, wenn dem Verbraucher bzw. Darlehensnehmer die gemäß § 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Pflichtangaben nicht zur Verfügung gestellt wurden. § 492 Abs. 2 BGB verweist dabei auf die vorgeschriebenen Angaben gemäß Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Enthält der Darlehensvertrag diese Pflichtangaben nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Entsprechendes gilt natürlich auch dann, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. In diesen Fällen kann der Verbraucher dann den Widerrufsjoker ziehen.
Mein Widerruf – so gehts!
Sie wollen Ihren Vertrag widerrufen?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach ist Ihr kompetenter Ansprechpartner beim Widerruf von Verträgen.
Um Ihren Fall zu prüfen, benötigen wir folgende Unterlagen:
Ihre Kontaktdaten
Ihre Vertragsunterlagen (vollständig und gut lesbar)
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Police der Versicherungsgesellschaft
Sollen Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann sprechen Sie uns an!
Themen zum Widerrufsjoker
Bekannte Fehler in den Kreditverträgen sind zum Beispiel fehlende oder nicht ausreichende Informationen zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, falsche Angaben zum Tageszins oder Erläuterungen zur Vorfälligkeitsentschädigung, die dem Darlehensnehmer eine Berechnung nicht ermöglichen. Letztendlich haben Gerichte Verträge schon aus den unterschiedlichsten Gründen als fehlerhaft eingestuft und dem Verbraucher daraufhin ein ewiges Widerrufsrecht eingeräumt. Als Laie wird man kaum selbst erkennen können, ob ein Vertrag fehlerhaft ist oder nicht. Daher sollte man den Vertrag unbedingt einem erfahrenen Anwalt zur Prüfung geben. Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen einen kostenlosen Erstcheck Ihrer Unterlagen an. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie die Informationen, ob Ihr Vertrag fehlerhaft ist, ob Sie den Widerrufsjoker einsetzen können und welche Ergebnisse Sie voraussichtlich erzielen können.
EuGH-Urteil gibt Widerrufsjoker Auftrieb
Ein EuGH-Urteil aus dem März ermöglicht nun Millionen Verbrauchern den Einsatz des Widerrufsjokers. Denn der Europäische Gerichtshof urteilte, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht zulässig ist, da er den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklärt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Darlehensnehmer in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine fehlerhafte Widerrrufsinformation und der Verbraucher kann den Widerrufsjoker einsetzen. In nahezu allen Verbraucherdarlehensverträgen wurde auf den Paragraphen 492 Abs. 2 BGB hingewiesen. Wie oben bereits geschrieben, verweist dieser auf weitere nationale Vorschriften. Für den Verbraucher ist so kaum zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dieses Urteil bedeutet, dass bei allen Immobiliar-Darlehensverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, der Widerrufsjoker eingesetzt werden kann. Zudem kann der Widerrufsjoker bei allen Autokreditverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen haben, eingesetzt werden.
Widerrufsjoker im Fall von Immobiliendarlehen
Der Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen, also durch Grundschuld abgesicherte Darlehen, lässt sich aktuell noch einsetzen, wenn der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Für die Verträge vor dem 11. Juni 2010 greift das ewige Widerrufsrecht noch bei Verbraucherdarlehen ohne Grundschuldabsicherung oder wenn es sich um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft handelt, wenn der Kunde also weder zur Anbahnung, noch zum Abschluss des Darlehens eine Filiale der Bank aufgesucht hat (z.B. ING-DiBa AG oder DSL Bank).
Zu beachten ist zudem weiter, dass bei Immobiliardarlehen, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, das Widerrufsrecht selbst bei fehlerhaften Verträgen nach einem Jahr und 14 Tagen erlischt. Hier sollten Sie den Widerruf also nicht auf die lange Bank schieben. Aber auch beim ewigen Widerrufsrecht sollte man nicht zu lange warten, denn es kann immer passieren, dass der Gesetzgeber neue Fristen einführt. Außerdem sind die Zinsen im Fall einer Umschuldung im Moment besonders niedrig. Bei einem erfolgreichen Kreditwiderruf müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. So haben Sie dank Widerrufsjoker die Möglichkeit günstig aus Ihrer Baufinanzierung auszusteigen, zu einem neuen Kredit mit niedrigeren Zinsen umzuschulden und doppelt zu sparen. Erst durch die wegfallende Vorfälligkeitsentschädigung und anschließend noch jahrelang durch niedrigere Zinsen.
Das EuGH-Urteil aus dem März 2020 sorgt dafür, dass bei allen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, der Widerrufsjoker eingesetzt werden kann und der jeweilige Vertrag noch widerrufbar ist.
Wenn Sie den Widerrufsjoker bei einem Immobilienkredit nutzen wollen, stellen Sie sich folgende Fragen:
Haben Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen?
Wurde der Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen?
Enthält der Vertrag Fehler, die einen Widerruf ermöglichen?
Enthält der Vertrag zum Beispiel einen Kaskadenverweis?
Weitere Infos zum Einsatz des Widerrufsjokers bei Immobiliendarlehen bekommen Sie hier.
Widerrufsjoker für Autokredite
Im Rahmen des Abgasskandals gewinnt der Widerrufsjoker für Autokredite immer mehr an Bedeutung. Wer den Hersteller nicht aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagen kann oder will, aber dennoch sein Auto loswerden will, für den kommt der Widerrufsjoker wie gerufen. Der Widerrufsjoker besteht übrigens unabhängig vom Fahrzeugtyp, greift also sowohl bei Dieseln wie Benzinern. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie Verbraucher sind oder den Pkw beispielsweise im Rahmen einer Existenzgründung angeschafft haben. Nach unserer Einschätzung sind nahezu alle Autokreditverträge fehlerhaft und können demnach noch widerrufen werden.
Das Ergebnis hängt davon ab, wann der Kreditnehmer den Vertrag abgeschlossen hat. Bei Verträgen, die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gibt man beim erfolgreichen Widerruf das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält dafür im Gegenzug alle bezahlten Raten und eine eventuell gezahlte Anzahlung erstattet. Das Darlehen muss zudem nicht weiter bedient werden. Der Darlehensnehmer kann zudem Nutzungsersaz auf die geleisteten Raten verlangen, muss aber im Gegenzug auch Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Die Nutzungsentschädigung ist pro gefahrenem Kilometer zu zahlen und berechnet sich nach folgender Formel.
Gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis
maximal erwartbare Laufleistung des Fahrzeugs
Die maximal erwartbare Laufzeit des Fahrzeugs wird von den Gerichten häufig bei etwa 250.000 bis 300.000 Kilometern angenommen, wobei die Gerichte bei größeren Autos auch bis zu 500.000 Kilometer festlegen. Je höher dieser Wert, desto besser für den Verbraucher.
Da der anzurechnende Nutzungsersatz nach vorstehender Formel aber meistens geringer als der Wertverlust ist, rechnet sich der Widerruf regelmäßig.
Wir sind der Auffassung, dass bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung mehr zu zahlen ist. Das heißt, der Verbraucher würde in diesem Fall die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück erhalten und müsste das Darlehen nicht zurückzahlen. Für diesen Fall hätte man das Auto jahrelang quasi umsonst gefahren – der Widerrufsjoker macht es möglich.
Das EuGH-Urteil aus dem März 2020 bedeutet, dass bei nahezu allen Autokreditverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2010 abgeschlossen wurden, der Widerrufsjoker eingesetzt werden kann.
Um den Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen nutzen zu können, fragen Sie sich also:
Haben Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen?
Hat Ihnen der Verkäufer zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt? Dann handelt es sich um ein Verbundgeschäft und die beiden Verträge werden als wirtschaftliche Einheit behandelt.
Enthält der Kreditvertrag Fehler, die einen Widerruf ermöglichen?
Findet sich etwa ein Kaskadenverweis in den Widerrufsinformationen?
Haben Sie den Vertrag vor oder nach dem 13.06.2014 unterzeichnet? Hiervon hängt ab, ob Sie bei einem erfolgreichen Kreditwiderruf eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen oder nicht.
Weitere Infos zum Einsatz des Widerrufsjokers bei Autokreditverträgen bekommen Sie hier.
Sonderfall Lebensversicherung – Widerrufsjoker auch hier möglich
Ein Sonderfall ist der Widerrufsjoker im Bereich Lebensversicherungen. Denn hier spricht man meistens eigentlich nicht von Widerruf, sondern von Widerspruch, aber vom Prinzip her greift der Widerrufsjoker hier genauso. Je nach Fallkonstellation kann es sich aber auch um ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht handeln. Möglich ist der Einsatz bei Lebens- und auch bei Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden. Je nach Art des Vertragsschlusses und Datum des Vertrages handelt es sich dann beim Widerrufsjoker um einen Widerspruch, einen Rücktritt oder tatsächlich einen Widerruf. Problem für die Anbieter sind hier meistens fehlerhafte Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsbelehrungen. Wenn Sie also beabsichtigen, Ihre Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen oder diese bereits gekündigt haben oder sie abgelaufen ist und der Rückkaufswert unter Ihren Erwartungen lag, dann ist der Widerrufsjoker hier vielleicht die passende Lösung. Bei einem erfolgreichen Widerspruch/Widerruf/Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, Sie bekommen grundsätzlich die gezahlten Beiträge erstattet, müssen sich einen etwaigen Todesfallschutz als Wertersatz anrechnen lassen und erhalten darüber hinaus die von dem Versicherer gezogenen Nutzungen ersetzt. Sollten im Einzelfall bei den fondsgebundenen Verträgen Verluste bei den Fonds eingetreten sein, müsste sich der Versicherungsnehmer diese anrechnen lassen. Im Vergleich zu einer Kündigung wäre der Widerspruch aber auch in diesem Fall vorteilhafter.
Wenn Sie den Widerrufsjoker im Fall einer Lebensversicherung nutzen wollen, stellen Sie sich u. a. die folgenden Fragen:
Haben Sie die Lebens- oder Rentenversicherung nach dem 01.01.1991 abgeschlossen?
Sind Ihnen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen übergeben worden?
Befinden sich Fehler in der Belehrung oder sind die Verbraucherinformationen nicht vollständig übergeben worden, so dass Ihnen ein ewiges Widerrufsrecht zusteht?