Widerruf Autokredit

Widerruf Autokredit – Jetzt Widerrufsjoker nutzen

Beim Widerruf des Autokredits vertritt Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach Darlehensnehmer gegenüber den finanzierenden Banken. Der Widerruf des Autokredites führt zu einer Rückabwicklung des Darlehens- und Kaufvertrages. Sie erhalten dementsprechend die gezahlten Raten gegen Rückgabe Ihres Fahrzeuges zurück.

Ewiges Widerrufsrecht beim Autokauf

Wenn Sie als Verbraucher ein Auto besitzen, das Sie über eine Anteils- oder Vollfinanzierung erworben haben, können Sie das finanzierte Fahrzeug mit großen Erfolgschancen zurückgeben, wenn Sie vorher Ihren Autokredit widerrufen haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen abgasmanipulierten Diesel oder einen normalen Benziner handelt.

Jeder, der als Verbraucher zusammen mit dem Autokaufvertrag auch eine Finanzierung vermittelt bekommen hat, kann den Kredit innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Diese Frist beginnt allerdings nur dann zu laufen, wenn der Vertrag keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und alle Pflichtangaben enthalten sind. Weil unsere Kanzlei schon so viele Autokreditverträge überprüft hat, wissen wir, dass nahezu alle Autokreditverträge Fehler aufweisen. Die Fehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist noch nicht in Lauf gesetzt wurde. Der Verbraucher kann seinen Vertrag also auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Und da es sich beim gemeinsam abgeschlossenen Kauf- und Kreditvertrag um ein Verbundgeschäft handelt, wird zusammen mit dem Kreditwiderruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt sein Auto zurück und erhält im Gegenzug sämtliche bereits bezahlten Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet. Das Darlehen muss er nicht zurückzahlen. Somit ist der Widerruf des Autokredits für Verbraucher eine Chance, gerade im Dieselskandal ein betroffenes Fahrzeug zu guten Konditionen loszuwerden. So umgeht man zudem den Wertverlust – um diesen muss sich nun der Hersteller kümmern.

Auf den Widerruf folgt die Abwicklung

Durch den Widerruf kann sich ein Verbraucher nicht nur vom Darlehensvertrag sondern auch von dem damit verbundenen Kaufvertrag lösen. Beide sind dann „rückabzuwickeln“. Vereinfacht gesagt muss der widerrufende Autoinhaber sein Fahrzeug zurückgeben, erhält dafür aber alle geleisteten Raten sowie gegebenenfalls weitere Zahlungen, zum Beispiel solche, die direkt an das Autohaus gingen, erstattet. Auch muss er das Darlehen nicht weiter bedienen.

Für Darlehensverträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, entfällt unseres Erachtens aufgrund einer sehr verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung zudem der Wertersatz für die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs.
Bei Darlehensverträgen, die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gelten im Kern die gleichen Rechtsfolgen, wobei hier ein Nutzungswertersatz für die Bank anzurechnen ist. Dieser wird nach einer konkreten Formel berechnet.

Gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis
maximal erwartbare Laufleistung des Fahrzeugs

Die maximale Laufleistung wird von Gerichten festgelegt. Je höher sie ausfällt, desto besser für den Verbraucher, denn desto niedriger wird jeder gefahrene Kilometer berechnet.

Ein Widerruf des Autokredits kann sich trotzdem lohnen, wenn der anzusetzende Wertersatz regelmäßig – gerade bei Dieselfahrzeugen aufgrund des Preisverfalls – geringer als der Wertverlust ist.

Beispielberechnung für die BMW Bank:

BMW Bank GmbH

Fahrzeug520d
Kaufpreis22.500 EUR
Zustand bei KaufGebrauchtwagen
Anzahlungkeine
Vertragsdatum20.09.2013
Zinssatz4,40 %
Höhe der Rate335,94 EUR
Rückerstattungsansprüche wegen des Widerrufs12.398,11 EUR

So funktioniert der Autokredit Widerruf

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben und Ihr Vertrag Fehler enthält (was bei nahezu allen Verträgen vorkommt), dann haben Sie die Chancen, Ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anzahlung und Raten erstattet und müssen den Kredit nicht zurückzahlen.

Typische Fehler

Die Banken haben im Rahmen ihrer Informationspflichten und bei Erstellung der Widerrufsinformation zahlreiche Fehler gemacht. Zu nennen sind beispielsweise fehlerhafte Angaben zum Widerrufsrecht.

In vielen Darlehensverträgen heißt es fehlerhaft:

„Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.“

Weitere Fehler in Autokreditverträgen:

  • Fehlende Pflichtangabe zum Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung

  • Fehlende Pflichtangabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Fehlende Pflichtangabe zur Form der Kündigungserklärung des Darlehensgebers

Die Fehler können also äußerst vielfältig sein. Umso schwerer ist es für einen Laien, diese zu erkennen, denn auf den ersten Blick wirkt der Vertrag rechtssicher. Kaum ein Verbraucher wird wissen, welche Pflichtangaben genau enthalten sein müssen, wie umfangreich diese sein müssen und welche Formulierungsvorgaben es eventuell gibt. Deshalb lohnt es sich, die kostenlose Ersteinschätzung unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Wir prüfen Ihren Vertrag auf Fehler und sagen Ihnen, ob auch Sie Ihren Vertrag noch heute widerrufen können.

Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben führen dazu, dass ein Kfz-Kredit noch heute widerrufen werden kann. Der sogenannte Widerrufsjoker war in den letzten Jahren schon bei Immobilienkrediten ein Massenphänomen. Dort konnten durch das damals „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zehntausende Verbraucher aus überteuerten Krediten aussteigen und zu günstigen Darlehenskonditionen neu abschließen. Dabei haben viele Gerichte bis zum Bundesgerichtshof zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Ein ähnliches Szenario ist auch im Falle von Autokrediten zu erwarten. Ein weiterer Effekt des Widerrufs bei Immobilienverträgen ist, dass die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer Kündigung regelmäßig zu zahlen ist, nicht anfällt.

EuGH Urteil ermöglicht Widerruf von Millionen Verbraucher-Kreditverträgen

Der Europäische Gerichtshof sorgte im März 2020 mit einem Urteil für einen Meilenstein im Widerrufsrecht (C-66/19). Denn der EuGH entschied, dass sich der so genannte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt und deshalb nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Millionen weiterer Darlehensnehmer die Möglichkeit haben, ihren Autokreditvertrag zu widerrufen. Genau betrifft dies nahezu alle Autokreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 26. März 2020 abgeschlossen wurden. Durch einen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Für einen normal informierten Verbraucher ist es kaum möglich, den vielen Verweisen und Vorschriften zu folgen und so eine informierte Entscheidung über die Ausübung seines Widerrufsrechts zu treffen.

Chancen für alle Autokäufer

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht nur Betroffenen des Diesel Abgasskandals, sondern auch Käufern eines Benziners möglich, sofern der Händler zusammen mit dem Fahrzeug auch einen Kreditvertrag zur Finanzierung vermittelt hat. Dies ist wichtig, damit es sich bei beiden Verträgen um eine wirtschaftliche Einheit handelt und der Kaufvertrag mit dem Widerruf des Kreditvertrags ebenfalls widerrufen werden kann. Natürlich bietet sich dieser Widerrufsjoker insbesondere für Dieselfahrer an, deren Fahrzeug im Zuge des Abgasskandals erheblich an Wert verloren hat und nur noch schwer zum gewünschten Preis zu verkaufen ist. Doch auch Fahrer von Benzinern oder von Dieseln, die aufgrund einer hohen Euro Abgasnorm nicht vom Abgasskandal betroffen sind, können den Widerruf des Autokredits zu ihrem Vorteil nutzen. Grundsätzlich ist der Autokredit Widerruf immer eine sinnvolle Alternative, wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, man sein Auto aber trotzdem zu guten Konditionen abgeben möchte.

Widerruf auch bei Leasingverträgen möglich

Auch Leasingverträge können widerrufen werden. Denn auch in diesen haben die Leasinggesellschaften nicht immer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt. Die Kündigung eines Leasingvertrags ist kaum möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei sehr wenigen Ausnahmen (Diebstahl, Totalschaden) möglich. Und selbst wenn die Leasinggesellschaft der Kündigung zustimmt – sie wird Schadensersatz für die veloren gegangen Leasingraten fordern. Bei einem erfolgreichen Widerruf dagegen bekommt der Leasingnehmer alle bereits gezahlten Raten gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Das Oberlandesgericht München hat bereits bestätigt, dass auch Verträge von Sixt Leasing fehlerhaft sein können.

Eine lukrative Chance für Dieselkunden

Dieselautos verlieren wegen des Abgasskandals und Fahrverboten, die es bereits in einigen Städten gibt und die in Zukunft höchstwahrscheinlich in weiteren Städten eingeführt werden, massiv an Wert. Denn wer will schon ein Auto kaufen, das nicht überall gefahren werden kann? Ganz Stuttgart ist beispielweise von einem Diesel-Fahrverbot betroffen, auch in Hamburg gilt es bereits in einigen Straßen und Städte wie Berlin und Köln werden wohl in Kürze folgen. Diese Fahrverbote betreffen in erster Linie Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 oder darunter. In den meisten Städten gilt das Fahrverbot jedoch spätestens in einem zweiten Schritt auch für Euro 5 Diesel. Es trifft somit hunderttausende Autofahrer, die nicht mehr zu ihrem Arbeitsplatz pendeln oder im schlimmsten Fall, ihr Auto noch nicht einmal vor ihrem eigenen Haus nutzen können. In der Regel gibt es Übergangslösungen oder Ausnahmen, wobei dies von jeder Stadt anders gehandhabt wird. In Stuttgart, wo das Fahrverbot ganz besonders umfangreich ist, gab es zum Beispiel eine Übergangsphase für Anwohner. Diese ist jedoch mittlerweile abgelaufen. Auch Anwohner dürfen in Stuttgart nicht mehr mit älteren Dieseln fahren.

Im Rahmen des Abgasskandals klagen zudem viele Verbraucher über Probleme nach dem Aufspielen des Software-Updates. Sie berichten von erhöhtem Sprit- oder AdBlue-Verbrauch, von einem versotteten Motor oder von einer nachlassenden Leistung. Die Autohersteller geben zwar in der Regel an, dass Sie Probleme, die nachweislich durch das Software-Update entstanden sind, kostenfrei ausbessern werden. Doch für betroffene Dieselfahrer ist es nahezu unmöglich, dort einen konkreten Zusammenhang nachzuweisen. Bezüglich der Hardware-Updates, die inzwischen für einige Modelle freigegeben wurden, übernehmen die Hersteller zudem gar keine Haftung. Immer wieder werden neue, durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Pflichtrückrufe bekannt. Im Rahmen dieser Rückrufe, und genauso bei freiwilligen Kundendienstmaßnahmen, spielen Werkstätten das Software-Update auf. Dadurch soll die unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung entfernt werden. Gerade für Dieselfahrer gibt es eine lukrative Chance, die durch das Software-Update drohenden Schäden zu kompensieren bzw. gleich vorweg zu vermeiden: Der Widerruf ihres Autokreditvertrages ist eine Chance, das finanzierte Fahrzeug loszuwerden. Und das ohne Risiko: Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Vertragsunterlagen. Wir prüfen sie auf Fehler und berechnen, was Ihnen ein möglicher Widerruf wirtschaftlich bringt. Damit haben Sie die optimale Grundlage, um entscheiden zu können, ob Sie uns mit Ihrer anwaltlichen Vertretung beauftragen wollen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Widerrufs?

Wenn Sie bereits eine Rechtschutzversicherung mit Familien- und Verkehrsrechtschutz haben, übernimmt sie normalerweise die Kosten. Lassen Sie uns einfach ihre Rechtsschutzversicherungspolice zukommen. Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Stehen die Chancen gut, dass Ihr Widerruf erfolgreich ist, übernehmen wir Ihren Fall. Kostenmäßig sind Sie durch Ihre Rechtschutzversicherung abgesichert. Auch wenn Sie nicht versichert sind, sprechen Sie uns an!

Gerichtsverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach vertritt bereits mehr als hundert Darlehensnehmer von Autokrediten und hat nahezu 200 Mandanten durch Vergleiche zu ihrem Recht verholfen. 

Ob Sie ihren Darlehensvertrag heute noch widerrufen können, sollten Sie durch eine anwaltliche Erstbewertung prüfen lassen. In diesem Zusammenhang bietet Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach allen betroffenen Autokäufern einen kostenfreien Erstcheck ihres Falles an.

Zur erfolgreichen Rückabwicklung sind erstinstanzlich bisher über 30 Urteile ergangen.

Den Widerruf eines Autokredits sollten Sie nach unserer Auffassung erklären, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Kreditvertrag enthält fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben und/oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Der Widerruf ist wirtschaftlich sinnvoll

  • Die aus dem Widerruf folgenden Rechte lassen sich mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung oder zu vertretbaren Kosten durchsetzen. Wenn Sie über keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, sprechen Sie uns bitte an.