BMW Abgasskandal

Der BMW Dieselskandal – Jetzt Ansprüche durchsetzen

Der BMW Dieselskandal bekommt weniger Aufmerksamkeit, als die Abgasskandale bei VW, Audi oder Mercedes, doch auch im Fall von BMW geht es um unzulässige Abschalteinrichtungen und tausende von betrogenen Verbrauchern.

Am 31.03.2020 verurteilte mit dem Landgericht Düsseldorf erstmals ein Gericht BMW zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal. Der BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5, um den es im Verfahren ging, verfüge mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung und BMW habe den Kläger deshalb vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, so das Gericht. Das Landgericht Duisburg schloss sich dieser Auffassung im Juni 2020 an.

Die Chronik des BMW Dieselskandals

Zunächst hatte es von Seiten BMWs stets geheißen, man habe an den Fahrzeugen nichts manipuliert. „Wir haben Diesel, die sauber sind“, hieß es vom damaligen BMW-Chef Harald Krüger, der von Mai 2015 bis August 2019 Vorstandschef der BMW AG war. Doch dann kam der Februar 2018. BMW gab gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt kleinlaut einen „Fehler“ zu. 11.700 Fahrzeuge der 5r und der7er Reihe hätten 2014 irrtümlicherweise die falsche Software bekommen. Durch die falsche Software würden die Diesel PKW einen erhöhten Stickoxidwert ausstoßen. Aus Behördenkreisen heißt es, dass sich BMW nach Ankündigung einer Prüfung durch das KBA auffällig verhalten hatte und die betroffenen Modelle unbedingt noch vor der Prüfung zu einem Service in die Werkstatt holen wollte. Letztendlich gab es durch das KBA einen offiziellen Rückruf.

Tiefer in den Dieselskandal geriet BMW, als am 20. März 2018 eine Razzia in den Geschäftsräumen des Autobauers durchgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft ginge einem Anfangsverdacht nach, dass die BMW AG eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verwende, hieß es aus Ermittlerkreisen.

Im September 2018 bot die Staatsanwaltschaft BMW dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Es habe sich nicht um Absicht, sondern um ein Versehen gehandelt. Bei dieser fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro anfallen könnte.

Im Februar 2019 wurde dieses Bußgeld dann konkret. Es belief sich letztendlich auf 8,5 Millionen Euro und lag damit viel niedriger, als beispielsweise bei VW, Audi oder Daimler. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Betrug feststellen können. Es habe sich lediglich um eine fehlerhafte Bedatung der Fahrzeuge gehandelt. Es gebe keine Nachweise für eine vorsätzliche Handlung oder für den Einbau prüfstandbezogener Abschalteinrichtungen.

Das waren zunächst gute Nachrichten für BMW, das im Dieselskandal glimpflich davon zu kommen schien. Doch schon im April 2019 war der Autobauer wieder in den Schlagzeilen. Denn die EU-Kommission warf BMW, Daimler, VW, Audi und Porsche vor, an einem Autokartell beteiligt zu sein. Bereits seit den 1990er Jahren sollen sich die Hersteller abgesprochen haben, um die Entwicklung der Abgasreinigung zu unterdrücken. So konnten alle Kosten sparen – auf dem Rücken der Autofahrer, denen nicht der neueste Stand der Technik, sondern unnötig dreckige Autos angeboten wurden.

Am 31. März 2020 folgte dann die erste Verurteilung BMWs im Diesel Abgasskandal. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die BMW AG zu Schadensersatz. Der streitgegenständliche BMW X1 verfüge über ein Thermofenster und damit über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Der Kläger sei durch den Kauf vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Nach VW, Daimler, Audi, und Porsche ist BMW damit der fünfte Hersteller, der im Abgasskandal aufgrund einer solchen Schädigung verurteilt wird. Im Juni folgte das zweite Urteil gegen BMW, dieses Mal ausgesprochen vom Landgericht Duisburg. Auch dieses stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Diese BMW Modelle sind von Rückrufen im Dieselskandal betroffen

Im Juni 2018 gab es einen offiziellen Rückruf durch das KBA im BMW Diesel Skandal. 11.000 BMW Modelle der 5er und 7er Baureihen wurden zurückgerufen – und zwar wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. BMW selbst betonte jedoch, dass es sich um einen handwerklichen Fehler handelte. In den betroffenen Fahrzeugen sei eine Software eingebaut worden, die eigentlich für die SUV Modelle gedacht war. Ergebnis war, dass die Stickoxidwerte sowohl auf der Straße, als auch auf dem Prüfstand zu hoch waren. Die betroffenen Autofahrer werden von BMW angeschrieben und gebeten, mit ihren Fahrzeugen die Werkstatt aufzusuchen. Dort bekommen die betroffenen Diesel Modelle ein Software-Update aufgespielt.

Wenn Sie entsprechende Post von BMW bekommen haben, raten wir aus technischer Sicht von diesem Update ab. Denn bei VW und Mercedes gibt es etliche negative Erfahrungen mit dem Diesel Update. Hier erlebten viele Fahrer einen erhöhten Sprit- oder auch AdBlue-Verbrauch, sowie ungewöhnliche Motorengeräusche und eine Versottung des Motors.

Doch leider ist es kaum möglich, einem verpflichtenden Rückruf nicht nachzukommen, denn dann droht die Zwangsstillegung des Fahrzeugs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind – wir helfen Ihnen!

Auch BMW Modelle nutzen das Thermofenster

Wie das Landgericht in seinem Urteil bestätigt, nutzen auch Diesel Modelle von BMW das Thermofenster. Dabei handelt es sich laut vieler Gerichte um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das KBA schreibt, es „kann“ sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln. Mit Spannung erwartet wird ein EuGH-Urteil zu diesem Thema im Sommer 2020. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte in ihren Schlussanträgen deutlich gemacht, dass Sie eine Abschalteinrichtung wie das Thermofenster für unzulässig hält.

Es handelt sich dabei um einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung der Diesel-Motoren optimal funktioniert. Oberhalb und unterhalb dieses Bereiches wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder sogar ganz abgeschaltet. Problematisch ist der große Temperaturbereich, den die Autobauer nutzen. Wie im Rahmen des Abgasskandals bekannt wurde, wird bei den Herstellern die Abgasreinigung teilweise bereits bei Temperaturen unter 17 Grad reduziert. Angesichts der Durchschnittstemperaturen in Deutschland handelt es sich kaum um eine Ausnahme, sondern die Fahrzeuge werden nahezu im Dauerbetrieb nicht korrekt gereinigt.

BMW Diesel von Fahrverboten betroffen

Im Rahmen des Dieselskandals sind auch viele BMW Fahrer von Fahrverboten betroffen. Diese werden in Städten eingeführt, in denen die Stickoxid-Grenzwerte seit langem überschritten werden. Der Rückruf betrifft zwar Diesel mit der Euro 6 Norm. Diese sind in absehbarer Zeit nicht von Diesel Fahrverboten betroffen – ausschließen kann man dies aber nicht. Es ist durchaus möglich, dass ab 2021 auch Euro 6 Diesel von Fahrverboten betroffen sind. Grundsätzlich sind die Fahrverbote jedoch ganz unabhängig von Rückrufen oder tatsächlich gemessenen Schadstoffausstoßen. Sie beruhen auf den Abgasnormen, die die Autos haben. Deshalb sind alle Diesel von BMW, die nicht die Norm Euro 6 erreichen, grundsätzlich auch von Fahrverboten betroffen. Gut 75% aller BMW Diesel entsprechen nicht der Abgasnorm Euro 6 und sind dadurch von Fahrverboten betroffen – fast 1,2 Millionen Fahrzeuge!

So gibt es bereits seit Sommer 2018 ein Fahrverbot in Hamburg, das Diesel bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 betrifft. Diese dürfen die besonders belastete Max-Brauer-Allee nicht mehr befahren. Seit Juni 2019 gilt ein solches Fahrverbot auch in Darmstadt und zwar in der Hügel- und der Heinrichstraße. Ende 2019 wurde zudem ein Fahrverbot in Berlin eingeführt. Dieses betrifft acht Straßen und gilt ebenfalls für Diesel bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Ein besonderer Fall ist Stuttgart – hier gilt bereits seit Anfang des Jahres 2019 ein Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet. Kein Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter darf mehr nach Stuttgart einfahren. Eigentlich sollten ab Juni 2019 auch Euro 5 Diesel ausgesperrt sein, doch das Land Baden-Württemberg weigerte sich lange, ein entsprechendes Urteil umzusetzen. Seit Sommer 2020 gilt im Talkessel von Stuttgart, sowie in den Stadtteilen Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen ein Fahrverbot auch für Euro 5 Diesel. Zudem sind noch etliche Verfahren offen. Auch andere Städte könnten ab 2021 noch Fahrverbote einführen, die dann natürlich auch Selbstzünder von BMW betreffen werden.

Direkt wehren kann man sich gegen diese Fahrverbote nicht. Auch, wenn es Ausnahmen gibt – die meisten Einwohner oder Pendler werden ihren Diesel in den betroffenen Gegenden nicht fahren dürfen.

Nutzen Sie den Widerrufsjoker und geben Sie Ihren BMW Diesel an die Bank zurück oder klagen Sie auf Schadensersatz – die einzige Möglichkeit, die Fahrverbote zu umgehen, ist, ein betroffenes Auto loszuwerden und in einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 aufwärts oder einen Benziner zu investieren.

Als Alternative bleibt höchstens noch die Hardware-Nachrüstung.

Hardware Nachrüstung für BMW Modelle verfügbar

Seit 2019 gibt das KBA nach und nach Hardware Systeme zur Nachrüstung von Diesel Fahrzeugen frei. Auch für BMW Diesel Modelle ist eine solche Hardware-Nachrüstung inzwischen verfügbar. Angeboten wird sie von der Firma Dr Pley SCR Technology GmbH.

Die folgenden BMW Diesel können die Hardware Nachrüstung bekommen:

  • 116d / 118d / 118d xDrive / 120d xDrive / 123d / 125d

  • 1er Reihe

  • 218d / 220d / 225d

  • 316d / 318d / 318d xDrive / 320d / 320d xDrive / 320ed / 325d

  • 3er Reihe

  • 418d / 420d / 420d xDrive / 425d

  • 520d / 525d / 525d xDrive

  • 5er Reihe

  • X Reihe

  • X1 sDrive16d / X1 sDrive18d / X1 sDrive20d / X1 xDrive18d / X1 xDrive20d / X1 xDrive23d / X1 xDrive25d

  • X3 sDrive18d / X3 xDrive20d

  • X5 sDrive25d / X5 xDrive25d

Doch wie funktioniert die Hardware-Nachrüstung eigentlich? In die Diesel PKW wird (unter anderem) ein AdBlue Tank und ein Hydrolysegerät eingebaut. In dem Gerät wird AdBlue zu Ammoniak verdampft, welches wiederum dem Abgasstrom zugeführt wird und dort Stickoxid in Wasser und Stickstoff umwandelt. Ohne den Einsatz des Hydrolysegerätes würde das notwendige Ammoniak erst bei höheren Temperaturen entstehen, die gerade im Stadtverkehr selten erreicht werden. Die Abgasreinigung funktioniert durch die Hardware-Nachrüstung also schon bei niedrigeren Temperaturen.

Zudem hat die Hardware-Nachrüstung gegenüber dem Software-Update einen großen Vorteil – denn so nachgerüstete Fahrzeuge dürfen auch mit Euro 5 Norm in Fahrverbotszonen einfahren. Die Abgasnorm ändert sich durch die Nachrüstung zwar nicht, die Diesel Autos bekommen aber einen Nachweis und sind dann vom Fahrverbot ausgenommen.

Nachteilig sind dagegen die hohen Kosten. Denn es werden etwa 3.100 Euro fällig. Während andere Hersteller zumindest einen Teil der Kosten übernehmen wollen, sperrt sich BMW komplett und verbietet seinen Werkstätten sogar, die Nachrüstung durchzuführen. Einzelne Mercedes Werkstätten haben sich bereit erklärt, den Einbau auch bei BMW Dieseln vorzunehmen.

Wertverluste bei BMW Fahrzeugen mit Dieselmotoren

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal und vor allem auch den Diesel Fahrverboten stehen die Wertverluste, die Selbstzünder in den letzten Jahren erlitten haben. Diese sind gerade bei den hochpreisigen BMW Fahrzeugen ganz erheblich. Das Portal mobile.de zeigt, dass von den 15 untersuchten Fahrzeugen (welche die beliebtesten Diesel bei den Nutzern des Portals waren), die vier mit dem höchsten Preisverlust allesamt BMW Diesel waren. Zwischen 14% und 17% lag der Preisverfall zwischen Mai 2016 und Mai 2017, also vor und nach dem Diesel Skandal. Die Hersteller schieben diesen Preisverfall auf die Kunden ab – diese haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, ganz im Gegenteil, sie wollten sogar etwas Gutes für die Umwelt tun und griffen deshalb zu den angeblich sauberen Dieseln von BMW und haben nun den Wertverlust zu verkraften. Nicht nur Händler, auch private Verkäufer müssen feststellen, dass es schwer ist, Diesel zu verkaufen und man auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhebliche Wertverluste hinnehmen muss. Autohändler brauchen deutlich länger als früher, um Diesel weiterzuverkaufen. Sie locken mit Rabattaktionen, um die Dieselüberhaupt loszuwerden. Doch verständlicherweise sind die Kunden hier sehr zurückhaltend. Etliche Verfahren zu Fahrverboten sind noch offen, hier können in den nächsten Monaten und Jahren noch zahlreiche Städte neue Fahrverbote einführen. Gerade, wer im städtischen Gebiet lebt, kann also nicht wissen, ob er seinen Diesel noch lange überall benutzen darf, oder nicht. Zudem kommen immer mehr Details des Abgasskandals ans Licht, fast wöchentlich werden illegale Abschalteinrichtungen in neuen Modellen entdeckt, was oft zu Rückrufen führt. Diese wiederum sorgen für Verunsicherung, weil es viele negative Erfahrungen mit dem dann aufgespielten Software-Update gibt. Wer nicht Jahre warten kann, bis der Dieselskandal aufgeklärt ist, der greift lieber zu einem Benziner oder einem Elektroauto. Wer sein dieselbetriebenes Fahrzeug verkaufen will, der muss also damit rechnen, dass dies nur unter Wertverlust möglich sein wird.

Doch das muss nicht so sein, Sie müssen den Wertverlust Ihres Autos nicht hinnehmen! Wir erklären Ihnen, wie Sie den Widerrufsjoker und so den Abgasskandal für sich nutzen können – hier erfahren Sie mehr!

Welche Modelle sind vom BMW Dieselskandal betroffen?

Anders als VW und Daimler stellt BMW kein Formular zur Verfügung, über das BMW Fahrer herausfinden können, ob ihr Auto vom BMW Dieselskandal betroffen ist (wobei auch die Tools der anderen Hersteller von der Realität überholt werden, da immer mehr betroffene Fahrzeuge ans Licht kommen). Von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen sind dabei vier Modelle:

  • BMW M550d xDrive Limousine

  • BMW M550d xDrive Touring

  • BMW 750d xDrive

  • BMW 750Ld xDrive

Bei Tests sind jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge mit auf der Straße stark erhöhten Schadstoffwerten gegenüber den Werten auf dem Prüfstand aufgefallen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Modelle (dabei sind Euro 5 und Euro 6 Diesel), wobei die Liste durchaus nicht vollständig sein muss und jederzeit weitere betroffene Fahrzeuge bekannt werden könnten:

  • BMW 318d Touring

  • BMW 320d GT xDrive

  • BMW 320d Efficient

  • BMW 320d Touring

  • BMW 420d Gran Coupé

  • BMW 520d Touring

  • BMW 525d Touring

  • BMW 740d xDrive

  • BMW 750d xDrive

  • BMW X1 xDrive18d

  • BMW X3 xDrive20d

  • BMW X5 xDrive25d

Immer wieder berichten das KBA oder die Deutsche Umwelthilfe über neue Diesel Autos, die bei Abgastests negativ aufgefallen sind. So sind vermutlich viel mehr Verbraucher vom BMW Dieselskandal betroffen, als bisher bekannt.

Klagen im BMW Dieselskandal

Im März 2018 wurde in den USA eine Sammelklage gegen BMW eingereicht. Sie wird geführt von der Kanzlei Hagens Berman, die auch bereits Sammelklagen im Abgasskandal gegen VW, Daimler, Ford, Fiat Chrysler und General Motors eingereicht hat. In der Sammelklage gegen BMW wird dem Autohersteller vorgeworfen, seine Kunden in die Irre geführt zu haben, da die Fahrzeuge auf der Straße viel mehr Stickoxid ausstießen, als auf dem Prüfstand. Geklagt wird auf Schadensersatz.

Auch in Deutschland gibt es im BMW Dieselskandal erste Klagen auf Schadensersatz. Die Anwälte fordern dabei Schadensersatz auf der Basis der vorsätzlichen und sittenwidrigen Täuschung. Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach vertritt bereits zahlreiche BMW Kunden. Kontaktieren auch Sie uns und lassen sich in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch beraten.

Erstes Diesel-Urteil im BMW-Dieselskandal

Am 31.03.2020 verurteilte das Landgericht Düsseldorf BMW zur Zahlung von Schadensersatz (AZ: 7 O 67/19). Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5, verfüge mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. BMW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und müsse ihm deshalb Schadensersatz zahlen. Das manipulierte Fahrzeug geht zurück an BMW, der Kläger erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Der Hersteller hält das Urteil für falsch und hat deshalb Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Auch das Landgericht Duisburg hat die BMW AG inzwischen zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 1 O 334/19). Dabei geht es um einen gebrauchten BMW 116d, der unter anderem über ein Thermofenster verfügt.

Im November 2019 erließ bereits das Oberlandesgericht Frankfurt einen Beweisbeschluss zum BMW Abgasskandal. Ein Sachverständiger soll prüfen, ob sich im streitgegenständlichen BMW 116d eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. 

Schadensersatz im BMW Dieselskandal fordern

Immer mehr Klagen werden im BMW Dieselskandal eingereicht. Dabei berufen sich die Kläger auf den Paragraphen 826 des BGB. BMW wird sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Kläger bemängeln eine Software in ihrem BMW als illegale Abschalteinrichtung und sehen sich von BMW getäuscht. Nicht nur, dass das Fahrzeug unter einem erheblichen Wertverlust leidet, auch das angebotene Software-Update macht die Sache nicht unbedingt besser. Fahrer von VW und Mercedes Dieseln haben nach dem Software-Update über verschiedene Probleme geklagt. So wurden ein erhöhter Sprit- und ein erhöhter AdBlue-Verbrauch bemerkt, einige bemerkten eine nachlassende Motorleistung oder eine Versottung des Motors. Letztendlich wirkt sich dies auch auf die Lebenserwartung der Fahrzeuge aus. Das Problem ist, dass man einer Einladung zu einem verpflichtenden Rückruf nachkommen muss. Tut man dies nicht, droht in letzter Konsequenz die Stilllegung des Autos, spätestens beim nächsten TÜV fällt man durch. Also sind die BMW Halter gezwungen, das Diesel Update aufspielen zu lassen. Mit der Konsequenz, dass die Fahrzeuge weiter an Wert verlieren. Kaum jemand will ein solches Diesel Fahrzeug kaufen – die Luxusmarke BMW hat ihren Glanz verloren.

Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen BMW können Verbraucher ihren Diesel zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist deutlich zu sehen. In der Regel wird noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen – diese soll BMW den Wertverlust ausgleichen, den das Fahrzeug durch das Fahren erlitten hat. Doch selbst, wenn dieser Nutzungswert angerechnet wird, ist der Vorteil gegenüber dem Verkauf hoch.

Im Übrigen ist der Abzug der Nutzungsentschädigung unter Juristen umstritten. Dieser auch Gebrauchsvorteil genannte Wert soll ein Ausgleich sein – für den Wert, den das Auto während des Nutzens verloren hat. Gerade im Falle einer Schadensersatzklage sehen Anwälte aber eine unbillige Entlastung des täuschenden Herstellers, wenn diesem noch ein Gebrauchsvorteil zugestanden wird. Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof bereits festgestellt, dass derartig manipulierte Fahrzeuge, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, juristisch gesehen nicht für die Nutzung im Straßenverkehr geeignet waren. Ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug ist aber praktisch wertlos. Und etwas, das wertlos ist, kann diesen Wert auch nicht verlieren. Mit einem BGH Urteil wurde der Abzug einer solchen Nutzungsentschädigung jedoch im Sommer 2020 bestätigt.

Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch gerne zu Ihren juristischen Möglichkeiten und rechnen Ihnen auch Ihren möglichen Anspruch bei einer Schadensersatzklage aus. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten Sie im BMW Dieselskandal haben, gegen den Hersteller vorzugehen – ganz ohne finanzielles Risiko! Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Nutzen Sie den Widerrufsjoker

Eventuell kommt eine Schadensersatzklage für Sie nicht in Frage. Zum Beispiel, weil Ihr BMW nicht über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Aber Sie sind vielleicht dennoch von einem Diesel Fahrverbot oder sogar von einem Fahrverbot für Benziner betroffen und dürfen mit Ihrem BMW nicht mehr in allen Städten fahren? Dann gibt es dennoch eine Möglichkeit, Ihren BMW zu Ihrem Vorteil abzugeben. Wie bereits erwähnt, müssen Sie bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt große Verluste hinnehmen. Wenn Sie diese umgehen wollen, Ihren BMW aber trotzdem loswerden wollen, dann könnte der Widerrufsjoker die Lösung Ihres Problems sein!

Der Widerrufsjoker ist vor allem aus dem Bereich der Immobilienkredite bekannt, kann aber auch bei Lebensversicherungen und Autokrediten genutzt werden. Grundvoraussetzung ist hier also, dass Sie Ihren BMW finanziert haben, genauer, dass Ihnen der Händler zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt hat. Dieser muss dabei nicht über die BMW Bank laufen, muss aber zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen worden sein. Wichtig für den Widerrufsjoker ist nämlich, dass Kauf- und Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit gelten und verbunden behandelt werden. Zudem müssen Sie den BMW als privater Verbraucher gekauft haben, da es sich beim Widerrufsrecht und ein Verbraucherrecht handelt. Wenn dies zutrifft, ist Ihnen die günstige Rückgabe des Fahrzeugs schon fast sicher!

Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zu – wir werden diese prüfen und melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach hat schon Hunderte von Autokreditverträgen geprüft – wir wissen, auf welche Stellen besonders zu achten ist. Denn viele Banken, auch die BMW Bank, haben in ihren Autokreditverträgen Fehler gemacht. Diese finden sich besonders oft in den Widerrufs- oder den Kündigungsbedingungen. Und wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß über diese Bedingungen aufgeklärt worden sind, wie es in fast 90% der Verträge der Fall ist, dann können Sie ihren Kreditvertrag widerrufen. Und zwar nicht nur 14 Tage, wie es normalerweise der Fall ist, sondern ohne Frist. Die Fehler in den Verträgen sorgen dafür, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht erhält.

Bei einem erfolgreichen Widerruf geben Sie Ihren BMW an die Bank zurück und erhalten im Gegenzug eine eventuell getätigte Anzahlung, sowie alle bereits gezahlten Raten erstattet. Das Darlehen müssen Sie zudem nicht weiter bedienen. Je nachdem, von wann Ihr Vertrag ist, wird Ihnen eventuell eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Doch auch in dem Fall ist Ihr wirtschaftlicher Vorteil in der Regel deutlich höher, als bei einem Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Wir prüfen zudem Ihre Unterlagen und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall und mit welchen wirtschaftlichen Ansprüchen Sie rechnen können. Zusätzlich gehört zu diesem kostenlosen Angebot auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese sind in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, stellen sich aber gerne stur. Wir werden für Sie darauf pochen, dass die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, so dass Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind! Zusätzlich nehmen wir Ihnen bei Beauftragung die Kommunikation mit der Versicherung ab – Sie haben keinen Aufwand und bekommen trotzdem jeden Euro, den Sie an Schadensersatz oder aufgrund des Kreditwiderrufs bekommen, ausgezahlt.