Audi Abgasskandal – Jetzt Ansprüche durchsetzen
Audi ist umfangreich von Abgasskandal betroffen. Zunächst waren es nur Diesel, doch inzwischen sind auch Benziner negativ aufgefallen. Sowohl die kleineren EA189 und EA288 VW Motoren, als auch die großen 3.0 Liter V6 Motoren, die von Audi selbst entwickelt wurden enthalten unzulässige Abschalteinrichtungen. Zehntausende Audi Diesel wurden bereits zurückgerufen. Betroffene Halter haben Anspruch auf Schadensersatz, da Audi sie geschädigt hat. Zum EA189 gibt es bereits ein Urteil des BGH und auch zu den großen 3.0 Liter Motoren gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil des OLG Koblenz.
Die Chronik des Audi Abgasskandals
2005 bereits beginnt der VW-Abgas-Skandal Gestalt anzunehmen. VW will auf dem amerikanischen Markt erfolgreicher sein und dies über eine Stärkung seiner Dieselflotte erreichen. Auch VW-Tochter Audi ist in diese Dieseloffensive mit eingebunden und stellt im Januar 2007 in den USA mit dem Audi Q7 den „stärksten Diesel der Welt“ vor. VW selbst konzentriert sich auf den Motor EA189, der in den Folgejahren auch in zahlreichen Audi Modellen verbaut wird und später zum Symbolmotor des Abgasskandals wird.
Im September 2015 erreicht der VW-Abgas-Skandal dann die Öffentlichkeit – VW gibt den Betrug zu. Wir schwer das fallen muss, zeigt ein überliefertes Zitat eines Konzern Vorstands: „Es gibt Gesetze und es gibt Volkswagen und der Konzern macht sich seine eigenen Gesetze.“ Audi ist zunächst eher indirekt betroffen, wird der betroffene Motor EA189 doch von VW geliefert. Doch bereits im November 2015 muss Audi gegenüber US-Behörden zugeben, auch selbst aktiv geschummelt zu haben. Auch die großen 3.0 Liter Aggregate, die in den USA verkauft wurden verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen.
Im April 2016 stellt die Untersuchungskommission „Volkswagen“ ihren Abschlussbericht vor. Demnach habe das KBA in dutzenden getesteten Modellen von deutschen und ausländischen Herstellern Auffälligkeiten festgestellt. 630.000 Diesel Fahrzeuge sollen auf noch freiwilliger Basis ein Software-Update bekommen, das die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt – darunter auch Modelle von Audi.
Im März 2017 nimmt der Audi Abgas-Skandal auch in Deutschland Fahrt auf. Ermittler der Staatsanwaltschaft München durchsuchen die Konzernzentrale in Ingolstadt. Der Verdacht lautet auf Betrug und strafbarer Werbung. Die Vorwürfe beziehen sich dabei jedoch noch immer ausschließlich auf den amerikanischen Markt.
Erste konkrete Vorwürfe bezüglich des deutschen Marktes folgen bald. Im Sommer 2017 verkündet der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt, dass Audi bei 24.000 Fahrzeugen mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet habe. Diese müssen deshalb zurückgerufen werden. Ein erster Mitarbeiter von Audi wird festgenommen. Als sei dies noch nicht genug, wird ebenfalls im Sommer 2017 der Vorwurf der EU-Kommission der Kartellbildung an deutsche Autobauer bekannt, darunter auch die Audi AG.
Das PKW Kartell
Fünf große Autobauer (Daimler, VW, Audi, Porsche und BMW) sollen sich bereits seit den 90er Jahren abgesprochen haben und eine weitere Entwicklung der Abgasreinigung verhindert haben. Die EU-Kommission sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften und beginnt mit Ermittlungen. Die Autobauer sollen durch die Absprachen den Wettbewerb verhindert und Kosten gespart haben. Den Kunden wurde nicht die bestmögliche Technik angeboten. Im April 2019 kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass sich die Kartell-Vorwürfe bestätigt haben und informiert die Autobauer. Diesen droht nun ein Bußgeld in Milliardenhöhe.
Inzwischen laufen mehrere Strafverfahren gegen Audi. Es wird gegen mehrere Mitarbeiter ermittelt. Zudem läuft auch ein Bußgeldverfahren gegen die Audi AG direkt. Im September 2017 folgen eine weitere Verhaftung und weitere Durchsuchungen bei Audi.
Im Januar 2018 folgt dann der erste große Pflichtrückruf. Das KBA hat in zahlreichen Modellen mit der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. 130.000 Fahrzeuge müssen deshalb zurück in die Werkstatt, um ein Software-Update zu bekommen. Innerhalb von wenigen Wochen kommt es zu drei Razzien bei Audi – die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden immer weiter ausgeweitet. Im Juni muss Audi auf Druck des KBA weitere 30.000 Autos zurückrufen.
Am 18. Juni 2018 folgt dann der Knall – Audi-Chef Rupert Stadler wird festgenommen. Es bestehe Verdunkelungsgefahr im Dieselskandal. Letztendlich wird Stadler vier Monate im Gefängnis verbringen müssen und wird erst im Oktober entlassen werden. Kurz vor seiner Entlassung ringt sich Audi endlich dazu durch, sich von seinem Vorstandschef zu trennen. Ebenfalls im Oktober 2018 stellt die Staatsanwaltschaft München ihr Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Audi AG ein. Der Konzern muss ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen.
Zurück in die USA: Im Januar 2019 werden dort vier ehemalige Audi-Mitarbeiter angeklagt, die in die Motorenentwicklung involviert waren. Im Sommer 2019 zahlt der VW-Konzern eine Milliarde Dollar an amerikanische Kunden, die manipulierte 3.0 Liter Modelle gekauft hatten – in erster Linie ging es um Audi Modelle. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wird am 31.07.2019 von der Staatsanwaltschaft München zusammen mit zwei weiteren ehemaligen und einem aktuellen Audi Mitarbeiter angeklagt.
Der Fall Audi – die Story im Ersten
Die „Story im Ersten“ macht den Audi Abgasskandal im Juli 2019 zum Thema und berichtet in „Der Fall Audi“ von erschreckenden Erkenntnissen. Audi soll noch viel länger geschummelt haben, als zunächst gedacht. Bereits seit 2003 wurde mit der Akustikfunktion eine erste illegale Abschalteinrichtung verwendet. Und schon im Januar 2008 heißt es in einer internen E-Mail eines leitenden Ingenieurs: „Ganz ohne Bescheißen werden wir es nicht schaffen“. Noch bis zum Januar 2018 sollen manipulierte Audi Diesel aber unter Rupert Stadler verkauft worden sein.
Inzwischen hat sich der VW-Abgasskandal mehr und mehr zu einem Audi-Abgasskandal entwickelt. Es wird bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei der VW-Tochter nicht besonders intensiv hingesehen hat und der Aufforderung des KBA aus 2017, zehntausende Autos mit einem Software-Update auszurüsten, ist Audi fast zwei Jahre später noch immer nicht nachgekommen. Unter Druck gesetzt fühlt sich Audi vom KBA offenbar nicht und scheint die Rückrufbescheide kaum ernst zu nehmen. Im November 2019 folgt der nächste Rückrufbescheid – dieses Mal für 40.000 Euro 4 Modelle von Audi.
Audi und der Diesel
2019 gehörte Audi bezüglich der Neuzulassungen von PKW zu den fünf erfolgreichsten Marken, wobei Volkswagen mit einem sehr großen Vorsprung an der Spitze liegt. Es folgen Mercedes, Ford, BMW und kurz dahinter Audi. 267.000 PKW von Audi wurden 2019 neu zugelassen. 2020 waren von den in Deutschland zugelassen 48 Millionen PKW knapp 3,25 Millionen Audi Modelle. Sie machten also etwa 6,7% aus. Mehr als die Hälfte aller Audi läuft mit einem Diesel Motor. Die sportliche S-Klasse wurde sogar noch während der Dieselskandal schon lief von Benzin auf den Diesel umgestellt. Audi scheint also trotz aller Probleme große Hoffnungen in den Diesel zu legen.
Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt für Diesel von Audi
Ende 2017 geht der Audi AG der erste Rückrufbescheid im Abgas-Skandal zu. Sind zunächst nur einige tausend Fahrzeuge betroffen, kommt es in der Folge zu immer neuen Rückrufen. Diese unterscheiden sich in zwei große Klassen.
Zunächst erfolgte der unter dem Code 23Q7 laufende Rückruf für Audi Fahrzeuge mit dem VW Motor EA189. Davon betroffen sind die Modelle A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT. Je nach Modell können sowohl Euro 4, als auch Euro 5 oder gar Euro 6 Fahrzeuge betroffen sein. Eine genaue Anzahl der betroffenen Fahrzeuge gibt die KBA Rückruf-Datenbank leider nicht her, da viele Modelle mehrfach genannt werden und eine Zuordnung so nicht möglich ist. Alleine von den Euro 4 Modellen muss Audi jedoch 40.000 Fahrzeuge zurückrufen. Von den Euro 5 und Euro 6 Modellen dürften zusammen zudem weitere mehrere hunderttausende Fahrzeuge betroffen sein.
Der zweite große Rückruf läuft unter dem Code 23X6 und umfasst inzwischen mindestens 170.000 Audi Fahrzeuge. Betroffen sind hier die größeren 3,0 oder 4,2 Liter Motoren mit V6 und V8 Motor. Betroffene Modelle sind der A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5. Je nach Modell handelt es sich um Euro 5 oder Euro 6 Diesel-Fahrzeuge.
2020 wurde zudem ein Rückruf unter dem Code 23BX veröffentlicht. Dieser betrifft jedoch zunächst nur einige hundert A6 und A7 Autos.
Die folgenden Tabellen zeigen die bisher bekannten Rückrufe mit den Codes 23Q7 und 23X6 und soweit möglich die betroffenen Modelle, Motoren, Baujahre und Abgasnormen.
Bisher betroffene Motoren von Audi im Abgasskandal
EA189
Der EA189 ist der wohl bekannteste Motor im Abgasskandal. Ende 2015 wurde der Dieselskandal bekannt, der sich ursprünglich nur um diesen Motor drehte. Doch mit der Zeit weitete sich der VW-Abgasskandal nicht nur auf andere Hersteller wie Daimler aus, sondern auch auf weitere VW Motoren. Mit Urteil vom 25. Mai 2020 machte der Bundesgerichtshof klar, dass VW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im EA189 seine Kunden getäuscht hatte und deshalb aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zahlen muss. Der EA189 wurde jedoch nicht nur in VW Fahrzeugen, Seat und Skoda Modellen, sondern auch bei Audi genutzt. Die vielen Pflichtrückrufe für Audis mit diesem Motor zeigen die Betroffenheit. A1 bis A6, dazu Q3, Q5 und TT – sie alle nutzen den EA189 und sind ganz direkt vom Abgas-Skandal betroffen.
EA288
Der EA288 ist der Nachfolgemotor des EA189 und sorgt für eine Art Abgasskandal 2.0. 2020 nahm dieser Fahrt auf, nachdem bekannt wurde, dass VW bereits 2018 von einem Landgericht auch bei diesem Motor zu Schadensersatz verurteilt wurde. Weitere Urteile folgten dann 2020. Einen Pflichtrückruf für den EA288 gibt es bisher nur für den T6 von VW. Nimmt man die Urteile und Ermittlungen des KBA als Basis, wird es aber nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier weitere Pflichtrückrufe folgen. So gab es kurz vor Weihnachten 2019 bereits eine Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei VW – Grund waren Ermittlungen zum EA288.
EA896 (3.0 Liter V6) Euro 5
Bereits kurz nach Ausbruch des VW-Abgasskandals gab Audi gegenüber US-Ermittlern zu, dass auch die größeren 3.0 Liter Motoren manipuliert seien. Zahlreiche Rückrufe für diese Motoren folgten auch in Deutschland (unter dem Code 23X6). Immer mehr Gerichte befassen sich zudem mit dem EA896 und es gibt bereits erste Urteile. Das OLG Karlsruhe hat ein Sachverständigengutachten angefordert, das feststellen soll, ob der EA896 und der EA897 ebenfalls über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen – wie es die vielen Rückrufe nahelegen. Die Landgerichte Lüneburg und Ingolstadt sprachen bereits explizit bei Fahrzeugen mit dem Motor EA896 Schadensersatz zu und sahen ebenso wie bei den kleineren Motoren eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Die größeren Motoren sind von Audi entwickelt worden, werden aber auch in VW Modellen verwendet.
EA897 (3.0 Liter V6) Euro 5 und Euro 6
Bei Fahrzeugen mit dem EA897 sind sowohl solche mit der Abgasnorm Euro 5, als auch solche mit der Abgasnorm Euro 6 von Pflichtrückrufen betroffen. Zu finden ist dieser Motor in den Audi Modellen A4, A5, A6, A7 und A8, sowie in den Modellen Q5 und Q7. Zusätzlich nutzen die drei Porsche Modelle Panamera, Cayenne und Macan und die VW Modelle Touareg II, Amarok und Phaeton diesen Motor. Zum EA897 gibt es bereits zahlreiche Schadensersatzurteile auf Landgerichtebene und sogar ein rechtskräftiges Urteil des OLG Koblenz. Am 05.06.2020 verurteilte das OLG Koblenz die Audi AG für einen manipulierten Audi SQ5 3.0 TDI mit EA897 Motor zu Schadensersatz.
V8 4,2L TDI Euro 5 und Euro 6
Von Pflichtrückrufen betroffen sind ebenfalls 4.2 L V8 Motoren, verbaut im Audi A8 und im Porsche Cayenne. Zum Porsche Cayenne 4.2 mit der Abgasnorm Euro 6 gibt es ebenfalls schon Urteile. Auch der ganz große Motor ist somit in den Audi Abgasskandal verwickelt.
Abschalteinrichtungen bei Audi im Überblick
Akustikfunktion
Die Akustikfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, die Audi schon vor vielen Jahren eingesetzt hat. Betroffen sind hierbei Diesel mit der Abgasnorm Euro 4. Bei der Akustikfunktion zeigt sich sehr gut die Zusammenarbeit zwischen dem KBA und den Autoherstellern, bzw. wie das KBA diesen unter die Arme greift. Bereits Ende 2015 begann das KBA aufgrund der Akustikfunktion zu ermitteln. Audi behauptete, dass mit der Akustikfunktion keine Zykluserkennung einhergehe und die Funktion nur dem Motorschutz diene. Entwickelt worden war sie, um das so genannte Nageln (typische Motorengeräusche beim Diesel) zu mindern. Im Mai 2017 schließlich gibt das KBA ein Gutachten zur Akustikfunktion in Auftrag. Georg Wachtmeister, ein Motorenexperte von der TU München kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass es sich bei der Akustikfunktion von Audi um eine unerlaubte Abschalteinrichtung handelt. Doch selbst jetzt handelt das KBA noch nicht. Im Sommer 2018 schreibt es in einem internen Vermerk selbst, dass es sich bei der Akustikfunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Im Herbst 2018 wird Audi informiert, dass ein Rückrufbescheid bevorsteht. Doch dieser wird letztendlich erst im November 2019 Audi zugestellt. Fast vier Jahre nach den ersten Ermittlungen. Das Problem für betroffene Audi Fahrer: Die Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die betroffenen Euro 4 Diesel wurden von Audi zwischen 2004 und 2009 produziert, so dass nunmehr die Verjährung eingetreten ist. Hätte das KBA den Rückrufbescheid früher zugestellt, hätten die Fahrer noch die Möglichkeit gehabt, Schadensersatz zu fordern. Diese Möglichkeit wurde ihnen durch die Verschleppung des Verfahrens genommen.
4 Strategien – A, B, C und D
Lange geheim gehaltene KBA Bescheide zu 3.0 Liter Motoren mit der angeblich sauberen Euro 6 Abgasnorm zeigen, wie umfangreich Audi geschummelt hat und erneut, wie sehr das KBA den Autobauer in Schutz genommen hat.
In den Bescheiden heißt es: „Insgesamt verwendet Audi vier verschiedene Strategien im Emissionskontrollsystem der benannten Fahrzeuge, die im Folgenden in den Strategien A -D dargestellt werden.“
Strategien A und B: Bei der Strategie A handelt es sich um eine Motoraufwärmfunktion. Erkennt das Fahrzeug, dass es auf dem Prüfstand steht, wird der Motor aufgeheizt, was zu einer Verminderung des Stickoxidausstoßes führt. Die Strategie B, ein alternatives Aufheizen, ist der Strategie A vorgeschaltet. Auch sie erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und sorgt für einen hohen Füllstand von NH3 (Ammoniak) im SCR, was wiederum zu niedrigeren Stickoxidausstößen führt.
Strategie C: Die Strategie C verhindert im normalen Betrieb den erneuten Einstieg in die Aufheizstrategie. Mit dieser als Re-Entry Aufheizen benannten Funktion wird im Normalbetrieb der erhöhte Ausstoß von Stickoxid damit nicht verhindert.
Strategie D: Unter anderem anhand der Fahrzeuggeschwindigkeit kann diese Strategie erkennen, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Es wird dann in den Speichermodus geschaltet, bei dem ausreichend Reagens eingespritzt wird, um den Ausstoß von Stickoxid unter dem Grenzwert zu halten. Auf der Straße dagegen wird der Onlinemodus genutzt und deutlich weniger Reagens eingespritzt.
Das KBA kommt zu dem Schluss, dass es sich bei der Strategie A um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Audi muss diese deshalb gemäß Bescheid entfernen. Weiter heißt es dort: „Bei den Strategien B, C und D bestehen seitens des KBA Zweifel hinsichtlich ihrer Zulässigkeit. Audi hat sich bereit erklärt, freiwillig auf die Strategien B, C und D zu verzichten und diese aus der Software zu entfernen. Deshalb erfolgt hinsichtlich der Zulässigkeit der Strategien B, C und D vorerst keine abschließende Entscheidung durch das KBA. Diese behält sich das KBA vor.“
Hierzu muss erwähnt werden, dass das KBA keine eigenen technischen Prüfungen vorgenommen, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Ein echtes Interesse an Aufklärung sieht anders aus. In der Öffentlichkeit konnte Audi davon profitieren, dass immer nur von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede war, statt gleich von vieren.
Auch Audi Benziner manipuliert?
Wie die Tagesschau am 19.08.2020 berichtet, verdichten sich die Hinweise darauf, dass auch bei Benzinern von Audi die Abgasreinigung manipuliert wurde. Recherchen des SWR würden diesen Verdacht nahe legen.
Aufgrund eines Verfahrens am Landgericht Offenburg war ein Gutachten erstellt worden. Untersucht wurde dabei ein Audi Q5 TFSI 2.0 mit der Abgasnorm Euro 6. Bei dem 2015 hergestellten Fahrzeug handelt es sich um einen Benziner.
Das Gutachten, das dem SWR vorliegt, kam zu dem Schluss, dass auch dieses Fahrzeug eine Zykluserkennung enthält. Das Fahrzeug, ein Audi Q5 TFSI 2.0 mit der Abgasnorm Euro 6, kann also erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet. Und zwar anhand des Lenkradeinschlags. Tests ergaben, dass sich sowohl der Ausstoß an Stickoxid, als auch der an Kohlenmonoxid erhöhte, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde.
Drehen sich die Reifen dagegen, ohne dass das Lenkrad eingeschlagen wird, erkennt das Fahrzeug den Prüfstand und optimiert die Abgasreinigung.
Durch das Drehen des Lenkrads konnte gezeigt werden, dass sich der Ausstoß von Sickoxiden um 24%, der von Kohlenmonoxid gar um 60% erhöhte. Der Grenzwert für Euro 6 Benziner liegt bei 60mg/km Stickoxid – erreicht wurden so aber 80mg/km.
Interne VW Dokumente, die dem SWR vorliegen, legen das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Benzinern von Audi ebenfalls nahe. Sie beziehen sich auf Benziner mit dem Automatikgetriebe AL 551, wie es auch im Audi Q5 vorhanden ist.
In dem internen Dokument heißt es:
„Warmlaufprogramm ist im NEFZ aktiviert, im Real Drive so gut wie nie. Austrittsbedingung Lenkwinkeleinschlag > 15 Grad.“
Mit anderen Worten: Durch den Lenkwinkeleinschlag erkennt das Fahrzeug den Prüfstand und nutzt dann das Warmlaufprogramm, das vom KBA bereits als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. Auf der Straße dagegen wird dieses Programm nicht genutzt und die Emissionen erhöhen sich.
In dem Dokument heißt es weiter, dass diese konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sei. Wäre dem so, würden sie diese wohl als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. Denn der BGH hatte mit seinem Abgas-Urteil am 25. Mai 2020 klar gemacht, dass Prüfstandserkennungen, wie hier eine vorliegt, illegal seien, sofern sie zur Manipulation der Abgaswerte genutzt würden.
Bereits 2017 hatte es erste Hinweise hierzu gegeben, nachdem amerikanischen Prüfern ein erhöhter CO2 Ausstoß durch einen Dreh am Lenkrad aufgefallen war. Die Klage, zu der nun das Gutachten bekannt wurde, war bereits damals eingereicht worden.
Probleme mit dem Dieselupdate von Audi
Es gibt Software-Updates sowohl für Audi Diesel mit dem kleineren EA189 Motor, als auch für die größeren 3.0 Aggregate. Audi brauchte jedoch sehr lange, um die Umrüstaktionen zu starten. Gut zwei Jahre nach den ersten Rückrufbescheiden war noch kaum etwas passiert. Zudem stellt sich heraus (wie auch bei anderen Herstellern), dass Kunden mit bösen Nebenwirkungen der Updates rechnen müssen. Audi selbst versichert seinen Kunden in den Anschreiben, dass sich Kraftstoffverbrauch, Motorleistung, das maximale Drehmoment und andere Parameter nicht verschlechtern würden. Doch viele Fahrer berichten von anderen Erfahrungen.
Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem berichten gerade Fahrer der großen Audi Modelle von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Gerade bei diesen Modellen ist eine nachlassende Leistung natürlich sehr ärgerlich.
Zudem gibt es immer wieder Berichte über vorzeitig kaputt gehende AGR Ventile (teilweise gar in Verbindung mit einem kaputten Kühler). Wie auch andere Hersteller will Audi Reparaturkosten nur übernehmen, wenn sich nachweisen lässt, dass die Probleme auf das Software-Update zurückzuführen sind. Beweisen können Kunden das nicht so einfach und müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Einen Pflichtrückruf ignorieren und das Update nicht aufspielen lassen ist allerdings auch keine Option. Denn wer dies tut, dem droht die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
Neben all den Problemen ist noch nicht einmal bewiesen, dass das Software-Update für sauberere Autos sorgt. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass auch mit Update der Stickoxidausstoß nach wie vor viel zu hoch ist.
Wertverlust von Dieselfahrzeugen im Abgasskandal
Praktisch jeder Diesel hat im Zuge des Abgasskandals einen Wertverlust erlitten. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei.
Diesel, die Teil eines Pflichtrückrufs sind, aber noch kein Software-Update bekommen haben, werden kaum verkäuflich sein. Denn ihnen droht die Zwangsstillegung. Wurde das Update jedoch aufgespielt, machen sich potentielle Käufer Sorgen um Langzeitschäden. Wie oben beschrieben, ist zum einen unklar, ob das Software-Update überhaupt wirklich die unzulässigen Abschalteinrichtungen beseitigt und für einen niedrigeren Stickstoffausstoß sorgt. Zudem berichten Fahrer von zahlreichen Problemen, nachdem das Update aufgespielt wurde. Auch deshalb dürfte sich die Nachfrage für Diesel mit Software-Update in Grenzen halten.
Hinzu kommen Fahrverbote für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5. Euro 4 Diesel und solche mit noch schlechterer Abgasnorm dürfen den gesamten Stuttgarter Stadtbereich nicht mehr befahren. Euro 5 Diesel sind aus dem Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen ausgesperrt. In weiteren Städten gilt das Fahrverbot zumindest streckenbezogen. In jedem Fall werden es sich Anwohner dieser Städte zwei Mal überlegen, ob sie sich einen Diesel zulegen wollen, wenn sie das Auto nicht unbegrenzt in allen Straßen fahren dürfen.
Die Nachfrage für Diesel ist im Zuge des Abgas-Skandals wenig überraschend gesunken. Selbst viele Händler mussten feststellen, dass sich die Standzeiten gebrauchter Diesel bei ihnen erheblich verlängerten und sie die Diesel kaum noch loswurden. Der Audi Abgasskandal ist zudem noch lange nicht an seinem Ende angekommen. Noch immer werden illegale Abschalteinrichtungen in weiteren Modellen entdeckt und es kommt zu immer neuen Rückrufen. Die juristische Aufarbeitung hat zudem gerade erst begonnen. Ab Herbst 2020 soll das Verfahren gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler beginnen. Dies wird dem Audi Abgasskandal noch einmal neue Aufmerksamkeit bescheren und das Interesse potentieller Käufer nicht gerade erhärten.
Fahrverbote für Euro 5 Diesel
Seit dem 01.06.2018 gibt es Diesel Fahrverbote in Deutschland. Hamburg machte den Anfang, es folgten Berlin, Darmstadt und vor allem Stuttgart. Das Verbot gilt für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5. Meistens betrifft es nur einzelne Straßen, doch in Stuttgart handelt es sich um eine umfangreiche Benachteiligung von Diesel Fahrern. Denn für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ist das gesamte Stadtgebiet gesperrt, für solche mit der Schadstoffnorm Euro 5 immerhin der Talkessel, sowie die Stadtteile Zuffenhausen, Feuerbach und Bad Cannstatt.
Hintergrund der Fahrverbote für ältere Diesel ist die schlechte Luft in vielen deutschen Städten. Bereits seit zehn Jahren überschreiten dutzende Städte die von der EU vorgegebenen Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Stickoxid. Lange hat sich niemand dafür interessiert, doch im Zuge des Dieselskandals wurde das Thema populär und die Deutsche Umwelthilfe sorgte erst recht dafür, dass es für Aufsehen sorgt, indem sie für rund 30 Städte Klage einreichte. Die verantwortlichen Städte und Länder müssen Maßnahmen entwickeln, um die Werte auf einen akzeptablen Bereich zu senken. Zu diesen Maßnahmen können auch Fahrverbote für Diesel gehören, die zu den größten Luftverpestern überhaupt gehören.
In vielen Städten konnte man diese letzte Maßnahme verhindern, indem man sich auf Tempo 30 Zonen, bessere ÖPNV Anbindungen und ein ausgeweitetes Park & Ride System einigte. Doch noch immer laufen zahlreiche Verfahren. Es könnten also noch weitere Städte hinzukommen. Theoretisch ist sogar ein Fahrverbot für Euro 6 Diesel möglich. Wer das Fahrverbot ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von 100 Euro und mehr. Ausnahmen gibt es je nach Stadt zum Beispiel für Handwerker, Lieferdienste oder Schwerbehinderte. Auch Fahrzeuge, die eine Hardware-Nachrüstung erhalten haben, dürfen in die Fahrverbotszonen einfahren. Ein Software-Update reicht hingegen nicht aus!
Die Diesel Hardware Nachrüstung
Seit Sommer 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt nach und nach Systeme für die Hardware-Nachrüstung von Diesel Fahrzeugen freigegeben. Während beim Software-Update vor allem von negativen Begleiterscheinungen gesprochen wird und nach Messungen unklar ist, ob die Abgasreinigung sich durch sie überhaupt verbessert, stellen Umweltverbände der Hardware-Nachrüstung ein gutes Zeugnis aus. Hier zeigten Tests eine klare Verbesserung der Abgasreinigung.
Die Hardware Nachrüstung ist inzwischen für Modelle von Audi, Daimler, BMW, Volvo, VW, Seat und Skoda erhältlich.
Die Audi Systeme werden angeboten von der Baumot Technologie GmbH und der Oberland Mangold GmbH. Ein weiterer Hersteller von Systemen zur Hardware-Nachrüstung ist die Dr Pley SCR Technology GmbH.
Ein großer Nachteil der Nachrüstung sind ihre Kosten, die bei über 3.000 Euro liegen. Nun sollte man im Dieselskandal eigentlich erwarten, dass die Hersteller zumindest die Kosten übernehmen, doch dies ist nur zum Teil der Fall. Einzelne Hersteller zahlen gar nichts, bei anderen kann man einen Zuschuss beantragen, der aber an enge Voraussetzungen geknüpft ist. Audi gewährt auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro. Allerdings nur für Personen, die in einer der von der Bundesregierung festgelegten Intensivstädte leben, die besonders unter schlechter Luft leiden. Berlin gehört zum Beispiel nicht dazu – hier müssen interessierte Audi Kunden die gesamte Nachrüstung also selbst zahlen.
Ein weiterer Vorteil der Hardware Nachrüstung ist die Befreiung von Diesel Fahrverboten. Auch, wenn sich die Euro Norm durch die Nachrüstung nicht ändert, können Euro 5 Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstung Fahrverbotszonen befahren. Es muss allerdings ein entsprechender Nachweis im Auto mitgeführt werden.
Technisch funktioniert die Nachrüstung bei allen Herstellern ähnlich. Ein eingebautes Hydrolyse-Gerät verwandelt AdBlue in Ammoniak. Dieses wird dem Abgasstrom zugeführt und wandelt Stickoxid in Wasser und Stickstoff um. Ohne diese Funktion würde Ammoniak erst bei Temperaturen ab etwa 200 Grad entstehen und auch erst dann würde die Abgasreinigung beginnen. Gerade im Stadtverkehr werden diese Temperaturen aber selten erreicht und die Abgasreinigung funktioniert nur eingeschränkt.
Welche Modelle sind im Audi Dieselskandal betroffen?
Nahezu jedes Diesel Modell von Audi ist direkt vom Abgasskandal betroffen, indem es über mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Dabei geht es um Modelle mit den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und auch Euro 6. Hunderttausende Audi Diesel wurden bereits im Rahmen von Pflichtrückrufen in die Werkstätten gebeten, um ein Software-Update zu bekommen, dass die Abschalteinrichtungen, die das KBA für unzulässig hält, entfernen soll.
Die folgenden Diesel Modelle von Audi sind im Abgasskandal betroffen:
A1
A3
A4
A5
A6
A7
A8
Q3
Q5
SQ5
Q7
S6
S7
TT
Woher weiß ich ob ich betroffen bin?
Audi hält sich sehr bedeckt, wenn es darum geht, seine Kunden über den Abgasskandal zu informieren. Auf der Audi Website selbst gibt es zwar die Möglichkeit, mit Eingabe der FIN die Betroffenheit zu überprüfen – das bezieht sich jedoch ausschließlich auf Fahrzeuge, die von der ersten Rückrufaktion rund um den Motor EA189 (Rückrufcode 23Q7) betroffen sind. Die vielen zehntausend Autos, die in den zweiten Rückruf rund um die großen 3.0 Liter Modelle fallen, sind nicht erfasst und können nicht überprüft werden.
Auch das KBA hält sich mit Informationen zurück, bzw. veröffentlicht diese auf eine so unsortierte Art und Weise, dass Kunden die Betroffenheit ihres Fahrzeugs kaum nachvollziehen können. Das zeigen die vielen einzelnen Rückrufeinträge, die sich teilweise überschneiden und nicht klar zeigen, welches Auto und vor allem wie viele Autos eines Modells betroffen sind.
Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass in Ihrem Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, wenn Sie erfahren, dass es für Ihr Auto ein Software-Update gibt. Darüber werden Sie per Brief von Audi, bzw. vom KBA benachrichtigt. Egal, ob es sich dabei um einen Pflichtrückruf oder eine Einladung zur Teilnahme an einer freiwilligen Maßnahme handelt – soll Ihr Fahrzeug ein Software-Update bekommen, müssen Sie davon ausgehen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.
Und das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Melden Sie sich gerne, wenn Sie unsicher sind oder einen solchen Brief erhalten haben. Wir prüfen gerne kostenfrei die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und die rechtlichen Möglichkeiten die Sie haben, um sich im Audi Abgasskandal zu wehren.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Audi Abgasskandal
Die juristische Aufarbeitung des Audi Abgasskandals ist in vollem Gange. Der Motor EA189 hat es nach vier Jahren der Verschleppung durch VW endlich an den Bundesgerichtshof geschafft. Und wie zu erwarten verurteilte der BGH die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Volkswagen habe den Kunden durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, so das Gericht. Der Kunde kann das VW Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) erstattet. Da auch viele Audi Modelle mit diesem Motor ausgestattet sind, lässt dich das Urteil ebenso auf diese anwenden.
Die großen 3.0 Liter Motoren von Audi haben es etwa zeitgleich auf die OLG Ebene geschafft. Am 05. Juni 2020 verurteilte das OLG Koblenz die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Betroffen war ein Audi SQ5 3.0 TDI plus mit dem Motor EA897evo und der Abgasnorm Euro 6. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Hunderttausende Audi Fahrer haben im Abgas-Skandal einen Anspruch auf Schadensersatz!
Die Gerichte können sowohl den Motor-, als auch den Autohersteller, als auch beide gesamtschuldnerisch verurteilen. So ist es möglich, dass bei einem VW Touareg die Audi AG als Herstellerin des Motors Schadensersatz zahlen muss oder die Volkswagen AG als Autobauerin. Werden beide als Gesamtschuldner verurteilt, kann der Kläger sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt.
Da sich die größeren 3.0 Liter Motoren von Audi auch in den Porsche Diesel Fahrzeugen befinden, wurde die Audi AG auch schon bei vielen Verfahren zu Porsche Fahrzeugen verurteilt.
So bekommen Sie Schadensersatz im Audi Abgasskandal
Wenn Sie Post von Audi oder vom KBA bekommen haben mit einer Einladung zur Teilnahme an einer Rückrufaktion im Dieselskandal, dann müssen Sie davon ausgehen, dass in Ihrem Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, die das KBA für nicht zulässig hält. Dabei muss es sich nicht einmal um einen Pflichtrückruf handeln. Auch wenn Fahrzeuge bisher nur Teil einer freiwilligen Rückrufmaßnahme waren, sprechen Gerichte regelmäßig Schadensersatz zu. Betroffene Fahrzeuge sollen im Rahmen des Rückrufs ein Software-Update bekommen, das die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen soll. Sie als Halter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. In den allermeisten Fällen berufen Gerichte sich bei verbraucherfreundlichen Entscheidungen auf den § 826 BGB und verurteilen aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger kann dabei das betroffene Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Nach neuester BGH Rechtsprechung müssen Kläger sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Für diese gilt die Formel:
gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis / maximal erwartbare Laufleistung
Wobei die zu erwartende maximale Laufleistung von den Gerichten festgelegt wird und daher schwanken kann. Je höher sie liegt, desto besser für den Kläger.
Einige Kläger haben zudem schon deliktische Zinsen nach § 849 BGB zugesprochen bekommen. Gerade bei hochpreisigen Modellen wie denen von Audi, kann sich dies rechnen und die Nutzungsentschädigung durchaus ausgleichen. Denn die deliktischen Zinsen werden in Höhe von 4% pro Jahr auf den Kaufpreis berechnet.
Für Audi Fahrer, die schon viele Kilometer mit ihrem Auto gefahren sind, bietet sich eine Alternative zur klassischen Rückabwicklung des Kaufvertrags an. Denn bei 200.000 oder mehr gefahrenen Kilometern kann die abzuziehende Nutzungsentschädigung den erstatteten Kaufpreis schnell auffressen. Die Alternative lautet „kleiner Schadensersatz“. Dabei behalten sie das Auto und bekommen zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 20-25%.
Die Alternative: Der Autokredit Widerruf
Audi Fahrer, die ihr Auto finanziert haben, haben im Abgasskandal noch eine weitere Möglichkeit, sich zu guten Konditionen von ihrem Auto zu lösen. Hierfür müssen nur wenige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Verkäufer die Finanzierung vermittelt haben. Denn dann handelt es sich um verbundene Verträge – wie wir gleich sehen werden, ist dies in diesem Fall äußerst wichtig. Als zweite Bedingung gilt, dass der Autokreditvertrag fehlerhaft sein muss. Das kommt viel häufiger vor, als vielleicht gedacht. Denn etwa 90% aller Autokreditverträge sind fehlerhaft und belehren den Verbraucher beispielsweise nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht. Die Folge davon ist, dass ein solcher Vertrag auch viele Jahre nach seinem Abschluss noch immer widerrufen werden kann. Denn die Widerrufsfrist, die bei diesen Verbraucherverträgen 14 Tage beträgt, hat nie angefangen zu laufen. Wird nun der Kreditvertrag widerrufen, wird auch der verbundene Vertrag, also der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das heißt, das Fahrzeug geht an die Bank zurück und der Verbraucher erhält alle Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet.
Der Autokredit Widerruf ist übrigens auch bei Benzinern möglich oder bei Dieseln, bei denen noch keine illegale Abschalteinrichtung nachgewiesen wurde. Speziell für Diesel Besitzer ist der Widerruf aber natürlich eine elegante Möglichkeit, ein Auto, das unter Wertverlust leidet, zu akzeptablen Konditionen loszuwerden.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung im Audi Abgasskandal an. Dabei prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Eine Deckungszusage ist so einfacher zu erreichen und Sie müssen sich nicht mit der Kommunikation mit der Versicherung belasten. Wichtig ist für eine Zusage allerdings, dass der Versicherungsschutz bereits beim Kauf des Fahrzeugs (bei einer Schadensersatzklage) oder zum Zeitpunkt eines Autokredit Widerrufs bestand. Haben Sie selber gegenüber Ihrer Bank den Widerruf bereits erklärt, muss der Schutz zu dem Zeitpunkt bereits bestanden haben. Wurde der Vertrag noch nicht widerrufen, besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.