Porsche Abgasskandal

Porsche Abgasskandal – Jetzt Ansprüche durchsetzen

Der Abgasskandal ist seit 2015 in aller Munde. Dennoch wird eher selten schwerpunktmäßig von einem Porsche Abgasskandal die Rede sein, sondern vielmehr der Mutter-Konzern VW im Vordergrund stehen. Porsche selbst stellt seine Diesel-Motoren nicht her, sondern baut Motoren ein, die von Audi hergestellt werden. So berief sich die Porsche AG anfangs primär darauf, selbst keine manipulierten Motoren hergestellt zu haben. Genau solche manipulierten Motoren waren dann jedoch in ihren Autos vorzufinden. Porsche war der Ansicht deshalb nicht auf Schadensersatz zu haften. Diese Argumentation hielt nicht lang stand, sodass auch bald der Porsche Abgasskandal als solcher Gestalt annahm. Seit 2020 sind zudem auch Porsche Benziner in den Fokus gerückt. Auch bei diesen soll manipuliert worden sein.

Chronologie des Porsche Abgasskandals

Im September 2015 wird der Abgasskandal bekannt, als amerikanische Behörden VW beschuldigen seine Abgasreinigungssysteme durch unzulässige Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben, um auf dem Prüfstand die Schadstoffgrenzwerte der Euro-Normen einzuhalten. Zunächst stand ausschließlich der VW Konzern und damit nicht nur Modelle von VW, sondern auch solche von Audi, Seat und Skoda, die ebenfalls den beanstandeten Motor nutzten im Vordergrund von Manipulationsvorwürfen. Audi selbst muss jedoch noch Ende 2015 zugeben nicht nur von VW manipulierte Motoren eingesetzt zu haben, sondern selbst auch bei den größeren 3,0 Liter-Motoren geschummelt zu haben. Damit wird auch Porsche in den Abgasskandal hineingezogen, das diese 3,0 Liter-Motoren von Audi ebenfalls in seine Diesel-Fahrzeuge einbaut.

Die Spekulationen, auch die VW-Tochter Porsche sei vom Dieselskandal betroffen, bestätigen sich schnell. Auch Porsche soll durch den Einbau dieser Motoren in seine Diesel-Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden, sodass die Stickstoffoxid-Werte außerhalb des Prüfstandes die nach den Schadstoffnormen zulässigen Werte um ein Vielfaches überschreiten. Hierbei fällt zunächst der Blick auf den Porsche Macan. Bereits im Herbst 2016 gibt das Kraftfahrt-Bundesamt die Umrüstung in Gestalt eines freiwilligen Software Updates für den Porsche Macan frei. So wird auch Porsche Teil des großen „freiwilligen“ Rückrufs von Dieselfahrzeugen, welcher deutschlandweit zunächst 630.000 Autos betrifft. Durch die Nachbesserung soll die Abgasreinigung auch im allgemeinen Straßenverkehr funktionieren, nicht ausschließlich auf dem Prüfstand. Hiervon sind etwa 10.500 zugelassene Porsche-Fahrzeuge deutschlandweit betroffen. Allerdings zeigt sich schon bald, dass eine Nachbesserung einen erhöhten Motorverschleiß sowie erhöhten AdBlue- und Sprit-Verbrauch bewirken kann. Hierdurch erleiden viele der an dem Update teilnehmenden Fahrzeuge einen erheblichen Wertverlust.

Im Sommer 2017 nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Porsche wegen Betrugs und strafbarer Werbung auf. Es gibt fortlaufende Durchsuchungen bei Porsche. Porsche beruft sich weiterhin darauf, lediglich mit betroffenen Motoren von Audi beliefert worden zu sein.

Im Herbst 2017 meldet die Porsche AG selbst dem KBA die Verwendung einer Abschalteinrichtung im Porsche Cayenne. Daraufhin erfolgt Anfang 2018 ein verpflichtender Rückruf des Porsche Cayenne für rund 7.000 in Deutschland zugelassene Autos. Weiterhin spricht der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge des betroffenen Porsche-Modells aus, welches ganze drei Monate anhält. Kurz darauf kündigt das KBA auch den Rückruf weiterer Modelle des Porsche Cayenne an. Im April 2018 werden im Rahmen des VW-Abgasskandals erneut Durchsuchungen bei Porsche durchgeführt. Insgesamt zehn Objekte in Baden-Württemberg und Bayern werden bei der Razzia durchsucht. In diesem Zusammhang weist die Staatsanwaltschaft Stutgart darauf hin, dass sich die Ermitlungen gegen drei Personen richten – einen ehemaligen Mitarbeiter, ein Mitglied des Vorstands und ein Mitglied des höheren Managements. 

Im Oktober 2018 verliert Porsche sein erstes Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, und wird verpflichtet dem Geschädigten Schadensersatz zu zahlen (Az. 6 O 175/17).

Im April 2019 wird durch die EU-Kommission bekannt, dass Ermittlungen gegen VW, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi laufen. Ihnen wird vorgeworfen seit den 1990er Jahren auf die Verhinderung einer Weiterentwicklung in der Abgasreinigung hinzuarbeiten. Durch diese Unterdrückung des Wettbewerbs sollen sie Kosten gespart haben. Die Rede ist hier von einem PKW-Kartell. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, die Autobauer haben gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Ihnen droht aufgrund dessen ein Bußgeld in Milliardenhöhe.

Im Mai 2019 wird die Porsche AG in einem Bußgeldverfahren des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig dazu verurteilt, eine Strafe in Höhe von 535 Millionen Euro an das Land Baden-Württemberg zu zahlen, da das Einbauen von Motoren der Audi AG in eigene Fahrzeugmodelle ohne vorige Überprüfung einen schweren Verstoß gegen Aufsichtspflichten darstelle (Az. 6 O 175/17). Die Schwierigkeiten, denen sich Porsche ausgesetzt sieht vermehren sich. Nach weiteren Razzien im Stuttgarter Unternehmen verdichten sich auch die Verdachtsmomente hinsichtlich mehrerer Bestechungsvorwürfe an der Porsche-Führungsspitze.

Auch die Zahl der betroffenen Modelle erhöht sich stetig. Bis Ende 2019 waren lediglich Porsche-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Im März 2020 werden dann auch solche mit der Abgasnorm Euro 5 durch das KBA zurückgerufen.

Inzwischen will Porsche insgesamt davon absehen Dieselmotoren zu verkaufen. Hierbei verweisen sie immer wieder darauf, dies habe nichts mit dem Abgasskandal zu tun. Es liege vielmehr an einer insgesamt zurückgehenden Nachfrage an Dieselfahrzeugen unter den Porsche-Kunden. Zwar ist die zurückgehende Nachfrage sicherlich auch ein Faktor, doch könnte auch der Abgasskandal nicht völlig irrelevant für diese Entscheidung gewesen sein.

Auch außerhalb der vielen und sich noch immer mehrenden Schadensersatzverfahren erleiden sowohl der VW-Konzern als auch die Porsche AG nicht unerhebliche Nachteile – die Porsche-Aktie ist wie die VW-Aktie nach Bekanntwerden der Involvierung im Abgasskandal abgestürzt.

Übersicht der Rückrufe im Porsche Abgasskandal

Im Januar 2018 erfolgte infolge einer Selbstanzeige von Porsche ein verpflichtender Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI. Auch der Porsche Cayenne 4,2 Liter sowie der Porsche Macan 3,0 Liter mussten einem Software Update unterzogen werden. Der Rückrufsgrund ist ausnahmslos die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Bis Ende 2019 waren lediglich Porsche-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Es kam daher nicht überraschend, als auch der Porsche Panamera 4,0 Liter mit Euro 6 im November 2019 durch das KBA zurückgerufen wurde, wobei entsprechende Spekulationen bereits im Juli 2018 begannen. Eher überraschend war hingegen, dass auch Autos mit der Abgasnorm Euro 5 vom Porsche Abgasskandal betroffen waren – so wurde im März 2020 der Porsche Cayenne 4,2 Liter Euro 5 vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen. Darüber hinaus ist noch nicht festgestellt, ob nicht auch der Porsche Panamera 3,0 Liter Euro 5 betroffen vom Dieselskandal sein könnte, hierzu soll nach Ansicht des Landgerichts Kleve ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden (Az. 3 O 334/17). Die Betroffenheit auch dieser Motoren ist deshalb überraschend, weil es sich bei den Diesel-Motoren der Abgasnorm Euro 5 um ältere Modelle handelt, und die zulässigen Abgasgrenzwerte höher sind als die der neueren Schadstoffgrenze. Dennoch sind auch diese Diesel-Modelle der Porsche AG mit einem EA897 Motor ausgestattet. Das Verwenden der unzulässigen Abschalteinrichtung war auch hier zumindest teilweise zu erwarten.

Hier finden Sie die bisherigen verpflichtenden Rückrufe im Porsche Abgasskandal noch einmal im Überblick:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 Euro 6 (EA897), Baujahr 2014-2017, veröff. Januar 2018, Rückruf-Code AH09

  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Euro 5 (EA897), Baujahr 2013-2018, veröff. März 2020, Rückruf-Code ALA1

  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Euro 6 (EA898), Baujahr 2014-2018, veröff. Anfang 2018, noch nicht in der KBA Rückrufdatenbank, aber von Porsche bestätigt

  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 Euro 6 (EA897), Baujahr 2014-2018, veröff. November 2018, Rückruf-Code AJ07

  • Porsche Panamera 4,0 Liter Euro 6 (EA898), Baujahr 2016-2017, veröff. November 2019, Rückruf-Code AKB0

Allerdings sprechen einige Gerichte auch in solchen Fällen Schadensersatzansprüche zu, in denen die konkreten Modelle zumindest noch nicht amtlich zurückgerufen werden, das Vorliegen einer ähnlichen Abschaltvorrichtung jedoch wegen des gleichen Motors dennoch zu befürchten ist.

Welche Motoren sind vom Abgasskandal betroffen?

Bisher standen im Diesel-Abgasskandal die kleineren VW-Motoren im Vordergrund. Bekanntheit erlangte in besonderem Maße der EA189 und später auch der EA288. Es dauerte jedoch nicht allzu lang bis Audi zugeben musste, selbst auch bei größeren Motoren geschummelt zu haben. Diese größeren 3.0 Liter Motoren werden auch in die Dieselmodelle der Porsche AG eingebaut. Bei den im Porsche Abgasskandal betroffenen Motoren handelt es sich bisher um solche der Typen EA897 und EA898.

Für die 3-Liter-Dieselmotoren EA897 V6 mit der Abgasnorm Euro 5 soll nach Ansicht des OLG Karlsruhe ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu prüfen ob eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Vermutet wird ein Thermofenster, sodass die Zulässigkeit ohnehin strittig ist und von Entscheidungen des BGH und EuGH abhängt. Allerdings werden bereits gegenwärtig Urteile ausgesprochen, welche den Klägern wegen der Abschalteinrichtung einen Schadensersatzanspruch zusprechen. Auch vor einer Stellungnahme der obersten Gerichte sind viele Landes- und Oberlandesgerichte überzeugt, dass hierin eine unzulässige Abschalteinrichtung begründet liegt.

Der EA898 V8 spielte bisher eher eine untergeordnete Rolle im VW-Abgasskandal, auch wenn es sich hierbei um einen größeren und neueren Dieselmotor der VW-Tochter Audi handelt. Diejenigen Porsche-Modelle welche mit diesem Motor ausgestattet sind – das sind namentlich Porsche Panamera 4,0 Liter und Porsche Cayenne 4,2 Liter jeweils mit der Abgasnorm Euro 6 – sind laut KBA mit einem unzulässigen Abschaltsystem versehen, und werden entsprechend zurückgerufen.

Übersicht der Abschalteinrichtungen

Auch Porsche bedient sich verschiedener Einrichtungen, die die Abgasrückführung und -reinigung bei Porsche Dieseln außerhalb des Prüfstandes abschalten oder erheblich verringern. Einige Hersteller berufen sich darauf, dass das Gesetz auch so zu lesen sei, dass die Abgasgrenzwerte lediglich im Rahmen der Prüfsituation einzuhalten seien. Hierzu hat jedoch bereits das europäische Gericht festgestellt, dass die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 im tatsächlichen Fahrbetrieb ebenso einzuhalten sind wie auf den Prüfständen (Az. T-339/16). Das ist auch deshalb konsequent, weil solche Abschalteinrichtungen nach der EG Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig sind. Es gibt verschiedene Ausprägungen solcher Einrichtungen. Alleine im Porsche Macan hat das KBA fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen vorgefunden. Nachfolgend finden Sie einige Einzelheiten zu den zwei prominentesten dieser Einrichtungen im Porsche Abgasskandal, dem Thermofenster und der Lenkwinkelerkennung.

Thermofenster

Es handelt sich hierbei wohl um die bekannteste Abschalteinrichtung des Abgasskandals – diese Einrichtung wurde auch in Diesel-PKW von VW, Audi, Mercedes-Benz und weiteren gefunden. VW soll beim EA189 die Durchführung eines Softwareupdates dazu genutzt haben, um zwar die beanstandete Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür jedoch das Thermofenster aufzuspielen. Doch wie funktioniert es genau? Das Thermofenster ist ein Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung bestmöglich funktioniert. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens variiert hingegen von Hersteller zu Hersteller. In einigen Porsche Diesel beginnt die Abgasreinigung erst bei einer Außentemperatur von 17 Grad Celsius – diese Außentemperatur liegt noch unter derjenigen auf dem Prüfstand, diese beträgt sogar 23 Grad Celsius. Bei einer niedrigeren Außentemperatur als der des Thermofensters wird die Abgasreinigung abgeschaltet oder zumindest gedrosselt. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland liegt in 10 Monaten des Jahres unter 17 Grad, sodass eine Abgasreinigung nahezu vollständig ausbleibt. Nach der zugrunde liegenden EG-Verordnung sind alle Abschalteinrichtungen erst einmal unzulässig, es sei denn es liegt eine der vorgesehenen Ausnahmen vor. Eine dieser Ausnahmen liegt vor, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“. Porsche verweist auf diese Vorschrift: das Thermofenster soll den Motor vor „Versottung“ schützen, das heißt es sollen hiermit Schäden des Motors durch eine Ablagerung von Schadstoffen verhindert werden, welche bei einer Abgasrückführung bei zu niedriger Außentemperatur drohen. Deshalb sei die Nutzung des Thermofensters nicht illegal sondern rechtlich erlaubt, schließlich handle es sich um eine durch die EG-Verordnung ausdrücklich vorgesehene Ausnahme. Die Bezeichnung als Ausnahme erscheint hier allerdings sehr fraglich. Es wird sich bei einem Zeitraum von 10 Monaten ohne Abgasreinigung wohl eher um die Regel handeln, sodass das Abschalten der Abgasreinigung nicht länger eine Ausnahme ist. Viele Gerichte sind inzwischen der Ansicht, dass ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der EG Verordnung darstellt. Es liegt eine Vielzahl von Urteilen vor, in denen Geschädigte wegen eines Thermofensters Schadensersatz zugesprochen bekommen haben. Der BGH soll am 27. Oktober 2020 über die Zulässigkeit des Thermofensters verhandeln, und so eine wegweisende und vereinheitlichte rechtliche Bewertung der Einrichtung schaffen.

Letztlich handelt es sich jedoch um eine europäische Verordnung. Die Frage, wie weit die Ausnahme zum Schutz des Motors auszulegen ist und ob das Thermofenster hierunter fallen könnte, kann wohl lediglich vom Europäischen Gerichtshof final beantwortet werden. Diese Frage wurde dem EuGH bereits am 13.3.2020 vom LG Stuttgart vorgelegt (Az. 3 O 31/20), eine Entscheidung steht noch aus. Es ist jedoch eine Tendenz erkennbar. Die Generalanwältin des EuGH stuft das Thermofenster in ihren Schlussanträgen als illegale Abschalteinrichtung ein. Eine entsprechende Entscheidung würde die Reichweite des Abgasskandals weiterhin ausweiten, sodass nahezu jeder Diesel betroffen wäre.

Die Frage nach der Zulässigkeit ist darüber hinaus für eine Vielzahl von Gerichten für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ohne Belang, sofern ein überwachter KBA-Rückruf vorliegt, welcher eben auf eine unzulässige Abschalteinrichtung gestützt wird.

Lenkwinkelerkennung

Eine vielleicht weniger prominente Abschalteinrichtung ist diejenige der Lenkwinkelerkennung. Diese wird vorwiegend in den größeren V6- und V8-Motoren verwendet. Hier wird die Lenkung des Autos als Werkzeug genutzt, um zwischen Prüfstand und allgemeinem Straßenverkehr zu unterscheiden, und die Abgasrückführung entsprechend anzupassen. Die Software erkennt anhand des Lenkwinkels von Quer- und Längsbeschleunigung, ob das Auto sich im allgemeinen Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand befindet. Auf dem Prüfstand wird das Lenkrad nicht eingeschlagen, dann beträgt der Lenkwinkel unter 15 Grad. Sofern diese Prüfungsbedingungen vorliegen findet eine Abgasreinigung statt, und die gesetzlichen Grenzwerte von Stickstoffoxid und Kohlendioxid werden eingehalten. Demgegenüber soll der Schadstoffausstoß im allgemeinen Straßenverkehr – wenn die Abgasrückführung dann gerade nicht funktioniert – um 20 bis 100 Prozent höher sein. Diese Audi-Motoren wurden auch in die betroffenen Porsche-Modelle eingebaut. Nach den Angaben des Herstellers Audi soll der Einsatz dieser Einrichtung bereits im Jahr 2016 gestoppt worden sein. Nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamts ist diese Lenkwinkelerkennung eine illegale Abschalteinrichtung. Dieser Ansicht schließt sich auch das Bundesverkehrsministerium an.

Auch Porsche Benziner manipuliert?

Am 23.08.2020 wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht, ob auch Porsche Benziner manipuliert wurden. Porsche selbst hat den Verdacht wohl an das KBA gemeldet. Unter anderem sollen am Panamera und am 911 nach der Typengenehmigung Veränderungen an Hard- und Software vorgenommen worden sein.

Weitet sich der Porsche Abgasskandal nun auch auf Benziner aus?

Porsche gerät im Abgasskandal weiter unter Druck. Waren bisher bereits alle Diesel Modelle des Herstellers mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, erhärtet sich nun der Verdacht, dass auch bei Benzinern manipuliert wurde. Die Porsche AG hatte das KBA (sowie die zuständige Staatsanwaltschaft und auch die amerikanischen Behörden) selbst darauf aufmerksam gemacht. Das Unternehmen soll nach der Typengenehmigung der Fahrzeuge durch das KBA noch illegale Veränderungen an Software und Hardware vorgenommen haben. Dabei sei nicht nur die Abgasreinigung betroffen, sondern auch Motorkomponenten.

Laut einem Vorbericht der Bild am Sonntag soll es sich bei den betroffenen Modellen unter anderem um den Panamera und den 911 handeln. Betroffen seien jedoch nur Fahrzeuge, die zwischen 2008 und 2013 produziert wurden.

Die Manipulation wäre hier besonders dreist erfolgt, denn der Vorwurf lautet, dass die Autos nach der Typengenehmigung verändert wurden. Das KBA prüft deshalb nun, ob die Serienmodelle andere Bauteile enthielten, als die auf dem Prüfstand getesteten Modelle. Das Ergebnis könnte sein: Die Serienmodelle verbrauchen mehr Sprit und stoßen demnach auch mehr Abgase aus.

Wie wenige Tage später bekannt wurde, dürften die Untersuchungen des KBA noch bis Ende des Jahres dauern. In der Zwischenzeit gab das KBA bekannt, dass es die Zulassung für bestimmte Modelle von Porsche zunächst verweigert. Porsche bestätigte, dass in einzelnen, laufenden Verfahren keine Genehmigungen erteilt würden.

Weitere Vorwürfe zu manipulierten Benzinern von Porsche

Wie Business Insider am 01.10.2020 berichtet, soll Porsche noch auf eine andere Art bei Benzinern geschummelt haben. So sollen bei Prüffahrzeugen andere Zahnräder verwendet worden sein, als bei Serienfahrzeugen. Dadurch konnte auf dem Prüfstand ein niedrigerer Kohlendioxidausstoß erreicht werden. Dies ist aber illegal, denn Prüffahrzeuge und Serienfahrzeuge müssen übereinstimmen. Porsche selbst hat den Verdacht an das KBA und die Staatsanwaltschaft Stuttgart gemeldet, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren eungeleitet hat. Aktuell soll dieser Zahnrad-Trick nicht mehr angewendet werden. Er soll jedoch in der Vergangenheit, irgendwann zwischen 2008 und 2016 genutzt worden sein. Porsche MItarbeiter sollen bereits bestätigt haben, dass an den Vorwürfen etwas dran ist.

911 fiel schon zuvor mit erhöhten Verbrauchswerten auf

Bereits Anfang 2019 war der 911er mit erhöhten Verbrauchswerten aufgefallen. VW hatte damals Selbstanzeige beim KBA erstattet. Es ging dabei um Abweichungen bei den Luftwiderstandswerten auf dem Prüfstand. Geldstrafen, Schadensersatzforderungen von betroffenen Autofahrern und Steuernachforderungen standen im Raum. Bisher konnten die Vorwürfe nicht bestätigt werden.

Probleme mit dem Software-Update

Mit dem Software-Update soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Das Update ist für Porsche-Fahrer kostenfrei und dauert etwa eine Stunde. Porsche garantiert, das Update habe keinen Einfluss auf die Lebensdauer des Motors oder auf Abgasnachbehandlungssysteme. Das KBA bestätigte mit der Freigabe des Updates auch dass Werte wie Verbrauch, Leistung, Drehmoment, und Geräusch- und Kohlendioxidemissionen sich nicht erhöhen würden. Die tatsächlichen Langzeitfolgen des Updates bleiben jedoch unklar. Darüber hinaus können die Hersteller zumindest nicht ausschließen, dass hierdurch spätere Motorschäden entstehen, so sieht es etwa das OLG Düsseldorf in einem Verfahren zu einem Porsche Cayenne Diesel. Außerdem wollen viele Hersteller Reparaturen nur dann übernehmen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die Nebenwirkungen direkt auf das Update zurückzuführen sind.

Nun werden sich einige Porsche-Besitzer fragen, ob sie verpflichtet sind, dieses Softwareupdate in ihrem Auto aufspielen zu lassen. Zur Freiwilligkeit ergibt sich Folgendes: Das Update ist so lange freiwillig, wie auch der Rückruf des Herstellers freiwillig ist. Einem freiwilligen Rückruf muss nicht gefolgt werden. Die Durchführung eines Software-Updates kann bei einem verpflichtenden Rückruf jedoch nicht verweigert werden, ansonsten droht der Entzug der Betriebserlaubnis. Dies ist für den Porsche-Fahrer besonders gravierend, insbesondere in Anbetracht bisheriger Erfahrungsberichte, etwa im Fall VW und der hier durchgeführten Software-Updates. So wird nicht abzustreiten sein, dass viele Diesel nach einem Update eine im Vergleich zu zuvor schlechtere Laufleistung, einen erhöhten Spritverbrauch, einen erhöhten AdBlue-Verbrauch oder andere Schwierigkeiten aufweisen. Darüber hinaus zeigen einige Studien, dass die Stickoxid-Werte nach dem Update unverändert bleiben oder sich sogar erhöhen. Nun wird der Porsche-Käufer vor die Wahl gestellt: entweder er fährt sein Auto in die Werkstatt und erleidet eine nicht unbeachtliche Wertminderung und potentielle Verschlechterung der Fahrleistung, oder er setzt sich über den amtlichen Rückruf hinweg und muss mit einer Zwangsstilllegung seines Diesel rechnen.

Wertverlust im Porsche Abgasskandal

Diesel leiden insgesamt und allgemein im Lichte des Abgasskandals unter hohen Wertverlusten. Viele deutsche Autofahrer haben das Vertrauen in Diesel-Fahrzeuge verloren. Porsche selbst gibt hinsichtlich seiner geplanten umfassenden Produktionseinstellung von Diesel-Modellen an, die Nachfrage an Dieselmotoren sei erheblich gesunken, so betrug der Anteil der Diese-Motoren bei Porsche in 2017 nur noch 12%. Darüber hinaus führen auch die vermehrten Fahrverbote dazu, dass die Fahrzeuge im Verkauf an Wert verlieren, schließlich will kaum einer ein Auto kaufen, welches nur eingeschränkt fahrbar ist. Auch ein Software Update wird diesen Wertverlust wohl nicht eindämmen können. Die Verluste müssen auf bis zu 20% des Listenpreises kalkuliert werden.

Diesel Fahrverbote weiten sich aus

Die Zahl der Fahrverbote für Diesel steigt. Grund hierfür ist, dass die europäischen Grenzwerte für Stickstoffoxid in vielen Städten und insbesondere Stadtzentren deutlich überschritten werden. Dies ist natürlich unter anderem darauf zurückzuführen, dass viele Autos im Diesel-Abgasskandal einen deutlich höheren Stickoxidausstoß haben als erlaubt, Stickstoffoxid entsteht schließlich vorwiegend bei der Verbrennung in Diesel-Motoren. Die Deutsche Umwelthilfe begann gegen Kommunen zu klagen, die diese Grenzwerte überschreiten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hielt die Einführung von Diesel Fahrverboten für ein notwendiges Mittel, um den europäischen Anforderungen an die Luftreinhaltung zu genügen. Infolgedessen können die einzelnen Städte die Fahrverbote entweder flächen- oder streckenbezogen ausgestalten. So gibt es bereits Fahrverbote in Hamburg, Berlin, Stuttgart und Darmstadt, während weitere Fahrverbote etwa in Mainz bereits ab 2021 folgen sollen, und noch weitere Städte diesem Beispiel folgen könnten. Die Deutsche Umwelthilfe klagt weiterhin auf Einhaltung der Vorgaben aus Europa, sowie unmittelbar auf die Verhängung weiterer Fahrverbote. Inzwischen haben sie in 38 Städten geklagt. Alle bisher geltenden Verbote beziehen sich auf die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter. Auch zukünftig ist weiterhin mit neuen Diesel-Fahrverboten zu rechnen. Sollten Fahrer diese Verbote ignorieren, so drohen ihnen Bußgelder, welche je nach Stadt unterschiedlich hoch sind. So beginnt dies in Hamburg und Berlin bei 25€, während in Stuttgart und Darmstadt durch Bußgeld und Verwaltungsgebühren insgesamt 108,50€ drohen.Eine Möglichkeit trotz eines Diesel-Fahrverbots weiterzufahren bietet eine Hardware Nachrüstung.

Diesel Hardware Nachrüstung als Alternative

Mit einer Hardware Nachrüstung kann man diesen doch umfassenden Fahrverboten entgehen und seinen Diesel weiterfahren. Nachgerüstete Diesel sind zwar weiterhin nach Euro 5 zertifiziert. Wenn die Nachrüstung allerdings in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, gilt das Fahrverbot für dieses Auto nicht. Diese Nachrüstung erscheint wohl langfristig als die einzige Lösung, um ein betroffenes Auto weiterhin uneingeschränkt zu fahren. Diese kann mit ca. 3000€ jedoch teurer werden, und nicht alle Hersteller helfen dabei, die Kosten zu tragen. Noch gibt es für diese Nachrüstung jedoch für die betroffenen Porsche Diesel-Motoren keine vom KBA genehmigten Systeme. Solche sind etwa für Porsche Cayenne und Panamera 3.0 TDI und 4.2 TDI in Planung. Darüber hinaus scheint dieses Mittel nach Feststellungen der deutschen Autohersteller bisher insgesamt bei den Diesel-Fahrern eher unbeliebt zu sein.

Welche Modelle sind vom Porsche Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind ausnahmslos alle Porsche Diesel der Abgasnorm Euro 6. Zudem kommen nun auch solche der Euro 5 Norm hinzu. Inzwischen steht es zu befürchten, dass alle Diesel-Fahrzeuge von Porsche betroffen sein könnten, schließlich sind bei beiden verwendeten Motoren, sowohl EA897 als auch EA898 Abschalteinrichtungen gefunden worden, die von Gerichten oder vom KBA als unzulässig eingestuft werden. Sofern sich der BGH im Oktober gegen die Zulässigkeit des Thermofensters äußert, wird das gesamte Diesel-Sortiment von Porsche vom Abgasskandal betroffen sein.

Konkret handelt es sich um folgende Modelle, die entweder durch Rückrufe oder zumindest durch erhöhte Abgaswerte aufgefallen sind:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)

  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA897) (Euro 5)

  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA898) (Euro 6)

  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)

  • Porsche Panamera 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)

  • Porsche Panamera 4,0 Liter V8 (EA898) (Euro 6)​

Woher weiß ich ob ich vom Porsche Abgasskandal betroffen bin?

Die Porsche AG oder das KBA wendet sich unmittelbar mit einem entsprechenden Schreiben an die betroffenen Kunden zur Vereinbarung eines Termins für das Software-Update. Sobald Sie hinsichtlich eines Software-Updates kontaktiert werden können Sie davon ausgehen, dass auch Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Dies gilt auch unabhängig davon, ob es sich um einen freiwilligen oder verpflichtenden Rückruf handelt. Zwar müssen Sie einem freiwilligen Rückruf nicht folgen, einen Schadensersatzanspruch haben Sie trotzdem.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Porsche Abgasskandal?

Im Lichte des Porsche Abgasskandals stellt sich nun die Frage, wie Porsches Verhalten rechtlich zu bewerten ist, und welche juristischen Schritte Sie nun einleiten können. Viele Porsche-Besitzer erleiden hohe Wertverluste, welche sie ersetzt verlangen können. An dieser Stelle können Sie Ihre Rechte auf dem Klageweg gerichtlich geltend machen.

Schadensersatz Klage

Inzwischen mehren sich Urteile, denen eine verbraucherfreundliche Entscheidung zu Grunde liegt. Mehr und mehr Gerichte sind sich einig, dass den Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Bereits der BGH stellte im Mai 2020 fest, dass eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel iSv § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB darstellt. Dieses Urteil erging zwar in einem Verfahren gegen VW, dennoch liegt hierin ein für den Dieselskandal insgesamt bedeutsamer Grundsatz. Infolgedessen können Sie, wenn Ihr Auto mit einer solchen Abschalteinrichtung versehen ist vom Kaufvertrag zurücktreten, dann geben Sie das Fahrzeug zurück an den Hersteller Zug um Zug gegen die Rückzahlung des Kaufpreises. Es kommt jedoch vermehrt vor, dass sich der Geschädigte für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss, die dann die Höhe des geschuldeten Schadensersatzes verringert. Auch der BGH sprach sich zu Gunsten einer solchen Anrechnung aus. Außerdem entscheiden einige Gerichte insofern verbraucherfreundlich, als sie auch dann Schadensersatz zusprechen, wenn kein amtlicher Rückruf durch das KBA vorliegt, der auf eine unzulässige Abschalteinrichtung gestützt wird.

Darüber hinaus steht Ihnen auch ein sogenannter deliktischer Schadensersatzanspruch zu – entweder aufgrund eines Betrugs nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder infolge einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB. Das Einbauen einer illegalen Abschalteinrichtung stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Der Schaden liegt hier bereits in dem Kauf eines betroffenen Autos. In einer Vielzahl der Fälle wird auch davon auszugehen sein, dass Porsche-Käufer ein Fahrzeug nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulation und einer drohenden Zwangsstilllegung gewusst hätten. Auch hier erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, das heißt Sie erhalten Schadensersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Autos an den Hersteller. Darüber hinaus sprechen einige Gerichte den Klägern auch deliktische Zinsen nach § 849 BGB zu, diese betragen 4% des Kaufpreises pro Jahr. Allerdings ist auch bei einem Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung damit zu rechnen, dass die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteile auf den Anspruch angerechnet werden. Hierbei legen die Gerichte die zu erwartende Laufleistung des Wagens fest. Die Nutzungsentschädigung wird wie folgt berechnet:

Gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis / maximal erwartbare Laufleistung

Ein jüngstes BGH Urteil zeigt, dass die maximal erwartbare Laufleistung bereits bei 200.000 km liegen kann, sodass diese Alternative für Sie eher weniger lukrativ sein kann, wenn Sie schon entsprechend viele Kilometer in Ihrem Wagen zurückgelegt haben. Demgegenüber besteht allerdings auch die Möglichkeit den geschädigten Wagen zu behalten, und zusätzlich sogenannten kleinen Schadensersatz zu fordern. Dieser beträgt dann etwa 20 – 25% des Kaufpreises. Allerdings haben Gerichte gerade in Verfahren gegen Porsche bereits zu erwartende Laufleistungen bis zu 500.000 km festgelegt.

Im Ergebnis bedeutet dies: Als Käufer eines betroffenen Porsche haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Diesen können Sie sowohl gegen Ihren Porsche-Händler als auch gegen den Hersteller geltend machen. Hierbei haftet sowohl der Hersteller des Fahrzeugs als auch der Hersteller des Motors. In einem Urteil des LG Wuppertal bei dem das streitgegenständliche Fahrzeug ein Porsche Cayenne Diesel war, wurden Porsche als Fahrzeughersteller und Audi als Motorhersteller als Gesamtschuldner zu Schadensersatz verpflichtet (Az. 3 O 426/18). Dies zeigt wieder, dass die Porsche AG sich nicht bereits dadurch entlasten kann, dass sie die manipulierten Motoren nicht herstellte sondern lediglich einbaute.

Der Widerrufsjoker

Demgegenüber haben einige Diesel-Fahrer noch eine weiterreichende Möglichkeit, sich rechtlich im Porsche Abgasskandal zu wehren und den Kaufpreis zurück zu fordern. Dies ist dann der Fall, wenn der Porsche durch einen Kreditvertrag finanziert wurde. Dieser kann ggf. immer noch widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt in aller Regel zwar nur 14 Tage. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, welches häufig nicht der Fall ist. Dann hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, und der Verbraucher genießt ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Infolge eines Widerrufs geben Sie dann das Auto an die Bank zurück. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt hat, denn dann gelten Kauf- und Kreditvertrag als verbunden. Im Gegenzug erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen erstattet, und der Vertrag muss nicht länger bedient werden. Dies ist im Übrigen unabhängig davon möglich, ob Ihr Wagen von der Dieselmanipulation betroffen ist oder nicht.

Diese Möglichkeit sieht auch der Europäische Gerichtshof in verbraucherfreundlicher Art und Weise – die Richter sahen in einem Urteil Anfang des Jahres verschiedene Mittel wie etwa einen sogenannten Kaskadenverweis als nicht ausreichend an, um den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung gerecht zu werden.

Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten?

Innerhalb einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zum Porsche Dieselskandal stellen wir eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch die weitergehende Kommunikation übernehmen wir kostenlos. So lässt sich in der Regel auch eine Kostendeckungszusage erreichen. Wichtig ist allerdings, dass Sie bereits zum Kaufzeitpunkt versichert waren. Im Falle des Widerrufsjokers sollten Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs versichert gewesen sein.