EA189

Welche Fahrzeuge sind vom VW-Dieselskandal betroffen?

Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von Volkswagen

Der September 2015 brachte eine tiefe Zäsur in der Geschichte der Volkswagen AG. In diesem Herbst wurde in den USA bekannt, dass VW die Abgaswerte bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA189 manipuliert hat. Der Abgasskandal oder Dieselskandal war geboren.

Durch die Abgasmanipulationen hatte die Volkswagen AG dafür gesorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten wurden, der Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr aber deutlich höher war. Da der Motorentyp EA189 in zahlreichen Modellen von VW, aber auch in Fahrzeugen der Tochterfirmen Audi, Skoda und Seat verwendet wurde, erreichte der Abgasskandal ein ungeheures Ausmaß. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen betroffen. Davon etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge in Deutschland.

Inzwischen sind Abgasmanipulationen ebenfalls an dieselmotorisierten Fahrzeugmodellen mit dem VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 sowohl von Sachverständigen als auch von Gerichten verbindlich festgestellt worden. Dasselbe gilt auch für den V6-Dieselmotor des Typs EA897 und den V8-Dieselmotor des Typs EA898, die von der Audi AG entwickelt wurden und dort produziert werden.

Die Volkswagen AG musste die Abgasmanipulationen in den USA schließlich eingestehen. Was folgte, ist bekannt: Während der VW-Konzern die Käufer in den Vereinigten Staaten entschädigen musste, sollen deutsche VW-Kunden mit einem Software-Update abgespeist werden. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Die geschädigten deutschen Verbraucher sind keine Kunden zweiter Klasse. Dementsprechend müssen sie sich nicht mit einem einfachen Update, das zudem noch ungewisse Folgen für den Motor hat, begnügen. Sie können ihre Rechte auf Schadensersatz gegen Händler und Hersteller geltend machen! Dasselbe gilt für Unternehmen, die manipulierte VW-Dieselfahrzeuge erworben haben“.

Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bzw. wegen Betruges schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch fast alle Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise inzwischen durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Schadensersatzansprüche gegen VW können nach wie vor erfolgreich geltend gemacht werden.

Betroffen vom VW-Abgasskandal sind folgende Modelle der Baujahre 2008 bis 2015:

  • VW Amarok
  • VW Beetle

  • VW Caddy

  • VW CC

  • VW Eos

  • VW Golf VI

  • VW Jetta

  • VW Passat VII

  • VW Polo

  • VW Scirocco

  • VW Sharan

  • VW Tiguan I

  • VW Touran

  • VW Transporter

In den Blickpunkt geriet außerdem auch immer mehr die Audi AG, welche die V6-3-Liter-, V8-4,0-Liter- und V8-4,2-Liter-Dieselmotoren herstellt. Bei dem V6-Motor handelt es sich um den Motorentyp EA897, während der V8-Motor die Bezeichnung EA898 trägt. Diese Motorentypen kommen nicht nur in verschiedenen Audi-Modellen, sondern z.B. auch beim VW Touareg, Porsche Panamera, Porsche Cayenne und Porsche Macan zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat zwischenzeitlich nicht nur einen verpflichtenden Rückruf für diverse Audi-Modelle aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung angeordnet, sondern z.B. auch für den VW Touareg oder den Porsche Macan bzw. Cayenne. Auch in diesen Fällen liegen inzwischen zahlreiche Urteile vor, in denen die Gerichte den betroffenen geschädigten Käufern von Dieselfahrzeugen aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen immer wieder Schadensersatz zugesprochen haben.

Wegen den verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG bereits im Juni 2018 einen Bußgeldbescheid erlassen. Der VW-Konzern hat eine Strafe in Höhe von einer Milliarde Euro aufzubringen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat festgestellt, dass es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen ist. Die Geldbuße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro und einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. Die Volkswagen AG legte gegen die Geldbuße kein Rechtsmittel ein. „Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung“, hieß es in der betreffenden VW-Pressemitteilung.