Abgasskandal

Erfolgreich klagen im Abgasskandal

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach ist Ihr Ansprechpartner zum Dieselskandal. Die Kanzlei betreut Mandate deutschlandweit, hat sich aber insbesondere an den fränkischen Land- und Oberlandesgerichten mit verbraucherfreundlichen Urteilen durchsetzen können. Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach ist als Kooperationsanwalt für den gesamten fränkischen Raum für fast alle namhaften, überörtlich tätigen Klägerkanzleien im Abgasskandal tätig und steht für die kostenlose Erstberatung und die Abfrage der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Aufgrund des großen Erfahrungsschatzes bietet sich Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach auch für eine zusätzliche Einschätzung in laufenden Verfahren oder als erfahrener Jurist für die erfolgreiche Rechtewahrung in der 2. Instanz an.

Wegen der großen Nachfrage sind wir derzeit auch am Wochenende telefonisch für Sie erreichbar unter 0921 7868085.

Wir kümmern uns zeitnah um Ihre Fragen, gern können Sie auch auf diesem Wege einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.

Sind Sie auch vom Diesel-Abgasskandal betroffen?

Viele Millionen von dieselmotorisierten Fahrzeugen sind weltweit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Vor allem ist die Volkswagen AG mit ihren Tochtergesellschaften Audi, Skoda und Seat in die Haftung auf Schadensersatz genommen worden, aber auch Porsche-Fahrzeuge mit Dieselmotoren wie Panamera, Cayenne und Macan sind von betrügerischen Abgasmanipulationen betroffen. Der Mercedes-Abgasskandal trifft auch mehr als 3 Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6. Auch die BMW AG ist zunehmend konkretem Verdacht ausgesetzt und steht immer mehr unter Druck, was zuletzt in aller Konsequenz auch zu gerichtlichen Verurteilungen geführt hat.

Zudem kommt Opel vermehrt in den Fokus der Abgasbetrügereien durch die Verwendung von Schummel-Software für die Abgassteuerung. Alle Hersteller geben vor, im Rahmen von Rückrufaktionen mit Software-Update und Teiletausch zu erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. VW ist zuletzt eindeutig überführt worden, dass auch das zur Verfügung gestellte Software-Update wiederum unzulässige Abgasmanipulationen enthält.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach: „Selbst wenn eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes gelingt – heute kann niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirken. Aus sachverständiger Sicht wird der Mangel nicht abgestellt, sondern durch neue Mängel ersetzt. Hinzu kommt auch noch ein erhöhter Dieselverbrauch bzw. bei Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 auch noch ein gesteigerter AdBlue-Verbrauch!“

PKW-Besitzer sollten ihr Dieselfahrzeug zurückgeben, weil begründeter Verdacht besteht, dass die Mangelhaftigkeit nicht abgestellt wird! Die Abzugsfähigkeit einer Nutzungsentschädigung und die Berechtigung von Entziehungszinsen wird aktuell immer verbraucherfreundlicher entschieden. Geschädigte Diesel-Käufer erhalten bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung unter Einbeziehung von Zinseffekten, insbesondere im Verhältnis zum geleisteten Kaufpreis weit höhere Schadensersatzbeträge als die gegenwärtigen Zeitwerte der betroffenen Fahrzeuge.

Diesel zurückgeben – so gehts!

Sie wollen Ihren Diesel wieder loswerden?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach ist der ideale Ansprechpartner im Abgasskandal.

Um Ihren Fall zu prüfen benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Ihre Kontaktdaten

  • Ihre Vertragsunterlagen (Kauf- und/oder Darlehensvertrag)

  • Fahrzeugschein

  • Ggf. vorhandene Einladung zum Diesel-Update

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Police der Versicherungsgesellsschaft
    Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann sprechen Sie uns an!

WICHTIG: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen vollständig und gut lesbar.

Welche Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

  • Volkswagen
    Amarok – Beetle – Caddy – Volkswagen CC – Eos – Golf – Gold Variant – Jetta – Passat – Passat CC – Polo – Scirocco – Sharan – Tiguan – Touareg – Touran – Transporter
  • Skoda
    Fabia – Octavia – Rapid – Roomster – Superb – Yeti – Praktik
  • Audi
    A1 – A3 – A4 – A5 – A6 –  A6 – A7 – Q3 – Q5 – SQ5 – Q7 – TT
  • Seat
    Alhambra – Altea und Altea XL – Exeo – Ibiza – Leon – Toledo
  • Porsche
    Macan – Cayenne
  • Mercedes
    Vito 1.6 und 2.2 Diese – C 180d, C 200d, C 180 BlueTEC, C 200 BlueTEC  – C 220d, C 250d, C 220 Blue TEC, C 250 BlueTEC  – GLC 220d, GLC 250d  – G 350d, eventuell auch G 350 BlueTEC  – S 300 BlueTEC Hybrid, S 300h – ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250d – E 350 BlueTEC, E 350d (Coupé)
  • BMW
    x3 xDrive – 318 d – 320 d – 320 d GT xDrive – 520 d – 530 d – X5 xDrive 25 d
  • Opel
    Astra Sports Tourer  – Insignia – Zafira