Welche Fahrzeuge sind vom SEAT-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von SEAT
SEAT hat zwischen 2008 und 2015 in allen dieselmotorisierten Modellen den VW-Motorentyp EA189 der Abgasnorm Euro 5 verwendet, das gilt auch für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6. Damit sind alle SEAT-Dieselfahrzeuge ebenfalls vom VW-Abgasskandal betroffen. SEAT veranlasste umfangreiche Rückrufaktionen, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) solche für alle betroffenen Modelle gefordert hatte.
Bei SEAT sind etwa 700.000 Diesel-Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA189 bestückt. Inzwischen sind in SEAT-Modellen noch mehr VW-Dieselmotoren des Typs EA288 verbaut. Bei beiden Motorentypen sorgt die manipulierte Abgassteuerung dafür, dass im realen Fahrbetrieb die Abgasreinigung aussetzt und damit die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß erheblich überschritten werden. Beim Motorentyp EA288 kommen zusätzlich auch noch sogenannte unzulässige Thermofenster zum Einsatz.
Zulässige Werte zeigen diese Autos nur auf dem Prüfstand an, denn im tatsächlichen Fahrbetrieb schaltet sich die Abgasreinigung der Dieselmotoren aus. Die Folge: Die Autos verursachen einen wesentlich höheren Ausstoß von Stickoxid (NOx), als es die gesetzlichen Vorgaben erlauben.
Das kostenlose Software-Update ist bei SEAT ebenso mit Vorsicht zu genießen, wie bei allen anderen Rückrufen auch. Die Abgasanlage ist für eine intensivere Auslastung nicht gebaut und es drohen Schäden z.B. am AGR-Ventil.
Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach vertritt Kunden von SEAT im VW-Dieselskandal. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir prüfen Ihre Betroffenheit, klären erste Rechtsfragen und nehmen Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.
Betroffene Modelle:
Alhambra 2.0
Exeo 2.0
Leon II 1.6, 2.0
Toledo 1.6
Feststeht also, dass im Ergebnis alle dieselmotorisierten SEAT-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 mit den Motorentypen EA189 und EA288 vom VW-Abgasskandal betroffen sind, so dass gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen. Dementsprechend gibt es hier auch schon zahlreiche Urteile gegen die Volkswagen AG.