EA288

EA288 – Schadensersatz für Manipulation im Abgasskandal

 

Auch der Motor EA288 von VW ist in den Abgasskandal verwickelt. Er ist der Nachfolger des berühmt berüchtigten EA189, zudem erst m Mai 2020 der BGH ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen hatte. Auch für manipulierte Diesel, die mit dem EA288 ausgestattet sind, gibt es bereits Urteile. Die Gerichte zeigen sich überzeugt, dass auch dieser Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Verwendet wird dieser Motor nicht nur in Modellen von VW, sondern auch in Dieseln von Seat, Skoda und Audi.

Die Chronik im EA288 Abgasskandal

Im September 2015 wird der VW-Abgasskandal öffentlich. VW gibt zu, beim Motor EA 189 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen geschummelt zu haben. Bereits im Oktober 2015 gerät dann auch der Nachfolgemotor EA288 in Verdacht. VW prüft die Vorwürfe und gibt kurz darauf selbstbewusst bekannt, dass die frühen Versionen des EA288 mit der Abgasnorm Euro 5 nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Dass auch die Euro 6 Versionen nicht betroffen sind, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits zuvor bestätigt. Damit scheint der EA288 zunächst nicht vom VW-Abgasskandal betroffen zu sein, während sich alles auf den VW Motor EA 189 konzentriert.

Fast vier Jahre geht das gut. Doch im September 2019 erneuern sich die Vorwürfe gegen den EA 288. Recherchen des SWR ergeben, dass auch dieser VW Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Das geht unter anderem aus internen Dokumenten von VW hervor. Diese internen VW Dokumente beschreiben deutlich eine Zykluserkennung im EA288. Das Fahrzeug kann also erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet und nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt, um die Abgasreinigung zu gewährleisten. VW widerspricht dem vehement und sagt klipp und klar, dass die Euro 6 Version des EA288 keine Zykluserkennung habe.

Dann jedoch sagt VW-Chef Herbert Diess im ZDF: „Prüfstanderkennung per se braucht man immer.“ Aber auch: „Der Motor hat keine Abschalteinrichtung“. Auch das Verkehrsministerium stellt sich hinter VW und merkt an, dass das Kraftfahrt-Bundesamt keine unzulässigen Programme im EA288 habe finden können.

Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchen im Dezember 2019 Geschäftsräume von Volkswagen. Es werde gegen einzelne Personen ermittelt und die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit dem Motor EA288 heißt es. Wie ein VW Sprecher mitteilt, gehe es darum, dass das Diagnosesystem der Fahrzeuge nicht anzeigen würde, wenn der Dieselpartikelfilter ausfalle. Die Abgaswerte würden dennoch eingehalten werden.

2020 kommt der VW-Dieselskandal rund um den EA288 dann so richtig in Fahrt. Die Tagesschau berichtet mit Verweis erneut auf Recherchen des SWR, dass VW bereits 2018 aufgrund eines manipulierten EA288 Motors zu Schadensersatz verurteilt wurde. Das Landgericht Duisburg sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Verkauf eines manipulierten VW Golf VII und sprach dem Kläger Schadensersatz zu. VW gab während der Verhandlung gegenüber dem Landgericht Duisburg (also bereits in 2018) zu, dass der VW Golf VII sowohl eine Zykluserkennung als auch eine Abschalteinrichtung enthält. 2019 verneinte VW dann deutlich das Vorhandensein einer Zykluserkennung. Im Frühjahr 2020 folgen dann die nächsten verbraucherfreundlichen Urteile im Dieselgate 2.0.

Rückrufe für den VW EA288

Laut der Rückruf-Datenbank des KBA gibt es bisher erst einen offiziellen Pflichtrückruf für VW Diesel mit dem Motor EA 288. Dieser betrifft das Modell T6 – den Bulli. Der Rückruf hat es allerdings in sich. Denn alleine in Deutschland müssen knapp 87.000 Fahrzeuge in die Werkstatt. Weltweit sind es sogar 186.000. Sie alle verfügen über die Abgasnorm Euro 6 und nutzen den EA288 Motor. Produziert wurden die betroffenen Fahrzeuge zwischen 2014 und 2017. In der Datenbank ist der Rückruf unter dem Code 23Z7 vermerkt.

Zwischenzeitlich war der T6 über Monate nicht mehr ausgeliefert worden. VW hatte selbst erhöhte Stickoxidwerte an das KBA gemeldet und war einem angeordneten Auslieferungsstopp wohl aus dem Weg gegangen, indem man anbot, Software Updates für das Auto zu entwickeln. Der selbst auferlegte Auslieferungsstopp für den T6 mit Euro 6 Diesel (PKW-Zulassung) lief von Dezember 2017 bis März 2018.

Freiwillige Rückrufaktion für den Golf VII

Seit Anfang 2020 läuft eine freiwillige Rückrufaktion für den VW Golf VII mit EA 288 Motor – also genau das Modell, für das das erste Schadensersatzurteil gegen VW gefällt wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass Volkswagen versucht, so viele Fahrzeuge wie möglich auf freiwilliger Basis mit dem Software-Update auszustatten, um zukünftige Pflichtrückrufe zu verhindern oder zumindest möglichst klein zu halten. Diesel-Besitzer bekommen ein Schreiben mit dem Rückrufcode 23X4. Das Update für die Motorsteuerung soll bewirken, dass die Stickoxidemissionen gesenkt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht diese Maßnahme. Sollten ihr zu wenige VW-Kunden folgen, ist es wahrscheinlich, dass sich hieraus ein weiterer Pflichtrückruf im Diesel-Skandal entwickelt.

Die Abschalteinrichtungen im EA288

VW EA288 Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 nutzen entweder einen NOx-Speicherkatalysator oder die SCR-Technologie (AdBlue).

Das Thermofenster

Volkswagen soll bei einem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal bereits zugegeben haben, dass auch der Motor des Typs EA288 über ein Thermofenster verfügt. Das Gericht fand dies naheliegend, da die Abgasreinigung im betroffenen VW Golf nur etwa die Hälfte der Zeit ausreichend funktionierte. Das Gericht erließ daraufhin einen Hinweisbeschluss. Ein Sachverständiger soll nun ein Gutachten erstellen und damit klären, ob auch im EA288 Motor

„eine Software verbaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zum Durchfahren des neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet und in diesem Fall die Abgasrückführung in einer anderen Weise regelt als im normalen Straßenverkehr, um so auf dem Prüfstand die gesetzlich geforderten Stickoxidemissionen einzuhalten, während sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr durchgängig in einem anderen Modus mit höheren Stickoxidemissionen befindet.“

Mit anderen Worten, ob sich im VW EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet.

Beim Thermofenster handelt es sich um einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert. Viele Autohersteller haben diesen Rahmen sehr begrenzt ausgelegt, so dass die Abgasreinigung tatsächlich nur in wenigen Zeiträumen funktioniert – darunter natürlich der Temperaturbereich, in dem der Test auf dem Prüfstand durchgeführt wird. Auf der Straße dagegen wird die Abgasreinigung reduziert oder ganz ausgeschaltet.

Die Zykluserkennung

In VW-Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, beschreibt Volkswagen eindeutig eine Zykluserkennung im EA288.

„Nutzung und Erkennung des NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen.“

„Beschreibung der SCR-Dosierstrategie im Zyklus und außerhalb des Zyklus.“

Diese Aussagen beschreiben eindeutig eine vorhandene Zykluserkennung, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann mehr AdBlue einspritzt, um die Stickoxidgrenzwerte einzuhalten.

Ein VW-Sprecher bestreitet zudem, dass die Nutzung von Fahrkurven Einfluss auf die Einhaltung der Grenzwerte haben könnte. Damit gibt er aber zu, dass der Motor über eine Fahrkurvenerkennung – also eine Zykluserkennung – verfügt.

Die Hinweise, dass der Dieselmotor EA 288 über eine Zykluserkennung und auch über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, verdichten sich immer mehr.

Es besteht der Verdacht, dass der Volkswagen-Motor über ein Thermofenster und eine Zykluserkennung in Form einer Fahrkurvenerkennung verfügt. Zudem hat VW bereits bestätigt, dass das Onboard-Diagnose-System nicht richtig funktioniert, indem es den Ausfall des Partikelfilters nicht meldet (Grund für die Durchsuchungen bei Volkswagen im Dezember 2019).

Beim KBA Rückruf ist dagegen von einer Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro 6 Grenzwertes für Stickoxide führt die Rede.

Hardware Nachrüstung auch für EA 288 möglich

Seit Mitte 2019 gibt das KBA nach und nach Systeme für die Hardware Nachrüstung von Euro 5 Dieseln frei. Der große Vorteil dabei: Im Gegensatz zum Software-Update scheint die Hardware Nachrüstung tatsächlich für geringere Stickoxidwerte zu sorgen und Diesel die die Hardware Nachrüstung bekommen haben, dürfen auch in Fahrverbotszonen einfahren. Der Nachteil sind die recht hohen Kosten. Mit über 3.000 Euro muss man rechnen, wenn man sein Fahrzeug entsprechend nachrüsten möchte. Einige Hersteller haben sich bereit erklärt, zumindest anteilig die Kosten der Umrüstung zu übernehmen.

Die Firma Baumot Technologie GmbH hat bereits Nachrüstsysteme für einige EA 288 Modelle im Angebot:

  • Golf VII

  • Audi A3

  • Audi Q5

  • Skoda Octavia III

  • Seat Leon

  • VW Beetle

  • VW Amarok

Audi und VW bieten einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro an. Hieran sind allerdings Bedingungen geknüpft. Unter anderem werden nur Halter unterstützt, die in einer der vom Bund festgelegten Intensivstädte leben, in denen die Luft besonders schlecht ist. Das umfasst bei weitem nicht alle Großstädte. Berlin etwa gehört nicht dazu – hier müssen Dieselfahrer also tief in die Tasche greifen, wenn sie ihren Diesel nachrüsten lassen wollen.

Bei der Hardware Nachrüstung werden unter anderem ein Hydrolysegerät und ein AdBlue-Tank in das Auto eingebaut. Das Gerät verwandelt AdBlue in Ammoniak, das in den Abgasstrom eingeführt wird. Das Ammoniak wandelt das schädliche Stickoxid in unschädlichen Stickstoff und Wasser um. So werden weniger Stickoxide ausgestoßen.

Fahrverbote treffen auch Diesel mit dem VW Motor EA288

Hamburg führte im Sommer 2018 als erste Stadt in Deutschland ein Diesel Fahrverbot ein. Für PKW (Diesel bis inklusive der Abgasnorm Euro 5) gilt dieses jedoch nur auf der Max-Brauer-Alle. Es folgten Stuttgart, Darmstadt und Berlin. Auch in Darmstadt und Berlin bezieht sich das Fahrverbot nur auf einige wenige Straßen. Stuttgart jedoch hat ein umfassendes Fahrverbot verfügt. Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter dürfen das gesamte Stadtgebiet nicht mehr befahren. Euro 5 Diesel sind aus dem Talkessel, Zuffenhausen, Feuerbach und Bad Cannstatt ausgesperrt. In Mainz sollte ebenfalls ein Fahrverbot eingeführt werden. Aufgrund der Corona Situation wurde dies aber zunächst verschoben. Vermutlich wird es ab Anfang 2021 gelten.

Dieses Fahrverbot trifft natürlich auch Diesel mit dem Motor EA288. Für mindestens zwei Jahre wurde dieser Motor mit der Abgasnorm Euro 5 produziert, bevor auf Euro 6 umgestellt wurde. Es gibt zwar je nach Stadt individuell festgelegte Ausnahmen, doch diese werden nur auf wenige Fahrer zutreffen. Das Software-Update entbindet ebenfalls nicht von dem Fahrverbot. Einzig die Hardware Nachrüstung ermöglicht es Euro 5 Fahrzeugen, weiterhin in Fahrverbotszonen einzufahren.

Welche Fahrzeuge und Modelle sind vom EA288 Dieselskandal betroffen?

Zahlreiche Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns nutzen den Motor VW EA288. Dazu gehören VW-Modelle, Skoda-Modelle, Seat-Modelle und Audi-Modelle, sowie natürlich auch Diesel-Fahrzeuge aus der Nutzwagensparte von VW.

Hier finden Sie einige Beispiele von Modellen, die den Motor EA288 nutzen:

  • VW Golf VII

  • VW Touran II

  • VW Passat B8

  • VW Polo VI

  • VW Tiguan

  • VW Sharan

  • Audi A3

  • Audi A6

  • Audi Q2

  • Seat Leon III

  • Seat Toledo IV

  • Seat Ateca

  • Skoda Octavia III

  • Skoda Superb III

  • VW T6

  • VW Caddy

  • VW Crafter

  • VW Amarok

So wehren sich Kunden mit EA288 Fahrzeug im Abgasskandal

Sie haben ein Schreiben bekommen vom Hersteller Ihres Wagens, bzw. vom KBA, in dem es heißt, für Ihr Fahrzeug würde ein Software-Update zur Verfügung stehen? Dann können Sie davon ausgehen, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung befindet. Das gilt für eine Einladung zur Teilnahme an einem Pflichtrückruf ebenso, wie für eine Einladung zu einer freiwilligen Servicemaßnahme. Im ersten Fall ist garantiert eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden, im zweiten Fall höchstwahrscheinlich.

Ist die Teilnahme an der Aktion freiwillig, müssen Sie das Update nicht aufspielen lassen. Immer wieder berichten VW-Kunden von schlechten Erfahrungen mit dem Update. Sie haben aber dennoch einen Anspruch auf Schadensersatz, wie zahlreiche Gerichte bereits bestätigt haben.

Einem Pflichtrückruf müssen Sie nachkommen. Denn bei einer Weigerung droht die Stilllegung ihres Wagens. Aber auch hier haben Sie natürlich Anspruch auf Schadensersatz. Kunden stehen im Diesel-Abgasskandal nicht rechtlos da. Bei Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

So bekommen Kunden mit EA288 Fahrzeug Schadensersatz

Gewinnen wir das Verfahren für Sie und bekommen Sie Schadensersatz zugesprochen, berufen sich die Gerichte in der Regel auf den § 826 BGB und werfen dem Hersteller vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. Durch das Inverkehrbringen eines manipulierten Fahrzeugs, das sich die Typengenehmigung nur erschlichen hat und deshalb jederzeit von einer Stilllegung bedroht ist, wurden Sie als Käufer geschädigt. Im Ergebnis wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Sie geben das manipulierte Auto an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet. Nach jüngster Rechtsprechung durch den BGH müssen Sie sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Diese wird nach folgender Formel berechnet, wobei das jeweilige Gericht die maximal erwartbare Laufleistung individuell festlegen kann:

Gefahrene Kilometer x tatsächlich gezahlter Kaufpreis / maximal erwartbare Laufleistung

VW EA 288: Klagen und Urteile

Seit Anfang 2020 wurden erfolgreiche Klagen gegen die Volkswagen AG bezüglich Dieseln mit dem Motor EA288 bekannt. Allerdings bekam der erste erfolgreiche Kläger im EA288 Abgasskandal bereits 2018 Schadensersatz zugesprochen. Bekannt wurde dieses Urteil vom Landgericht Duisburg jedoch erst im Januar 2020, da es lange nicht veröffentlicht worden war.

Das LG Duisburg sprach mit Urteil vom 30.10.2018 einem Kläger Schadenersatz zu für einen manipulierten VW Golf 7 (AZ: 1 O 231/18). Das Fahrzeug verfügt über den Motor EA 288 und die Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Auto im Januar 2017 als Gebrauchtwagen erworben. Die Volkswagen AG verteidigte sich mit der Behauptung, der EA 288 enthalte keine unzulässige Abschalteinrichtung – ebenso wie der EA 189. Zudem komme es auf die Emissionen im Straßenbetrieb nicht an, weil für die Typengenehmigung die im Prüfzyklus gemessenen Werte maßgeblich seien. Darauf komme es laut Gericht aber gar nicht an. Die Erwartungen, die ein Käufer aufgrund der Typengenehmigung an das Fahrzeug haben dürfe, seien zu erfüllen und das sei nicht geschehen. Es verurteilte die Volkswagen AG dazu, dem Kläger den Kaufpreis zu ersetzen. Dabei berief es sich auf § 826 BGB und warf Volkswagen damit vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor.

Nachdem dieses Urteil Anfang 2020 bekannt wurde, folgten weitere positive Entscheidungen von Landgerichten. Am 31.03.2020 sprach das Landgericht München einem Kläger Schadensersatz für einen manipulierten VW T6 zu – ebenfalls mit dem EA 288 angetrieben (AZ: 3 O 13321/19). Ausschlaggebend für das Urteil war ein Thermofenster – das Volkswagen auch nicht bestritt, allerdings für legal hält. Das Gericht sah dies anders und verurteilte VW aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.

Aufsehen erregte auch ein Urteil des Landgerichts Regensburg (AZ: 73 O 1181/19). Am 19.03.2020 verurteilte das LG Regensburg die Volkswagen AG zu Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger erhält den Kaufpreis erstattet, Zug um Zug gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs – eines VW Golf 7 mit dem Motor EA288. Das Gericht macht klar:

„Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software.“

Auch zu Audi Modellen mit Motoren des Typs EA 288 gibt es bereits Urteile. So verurteilte das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 23.06.2020 die Volkswagen AG und den Händler zu Schadenersatz für einen manipulierten Audi A3 (AZ: 3 O 38/18). Auch hier sah das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Bemerkenswert ist der Hinweis des Richters, dass „politischer Einfluss“ ein Grund dafür sein könnte, dass es für das betroffene Modell bisher noch keinen Rückruf durch das KBA gibt.

Auch ein Oberlandesgericht hat sich bereits zum EA288 geäußert, nämlich das OLG Köln. In dem Verfahren (AZ: 15 U 234/18) ging es um einen VW Golf VII mit dem Motor EA 288. In erster Instanz hatte der Kläger vor dem Landgericht Aachen noch verloren – das Gericht war der Meinung, dass der EA288 keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Das Oberlandesgericht Köln widersprach dem nun, nachdem sich im Verfahren herausstellte, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Zykluserkennung vorhanden ist. Nach vorläufiger Auffassung des Gerichts komme deshalb ein Anspruch der Klägerin aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht. Das Verfahren läuft noch.

Bereits am 15.03.2019 veröffentlichte das Landgericht Wuppertal einen Beweisbeschluss. Ein Sachverständigengutachten soll klären,

„ob in dem Motor EA 288, wie er auch im Fahrzeug des Klägers eingebaut ist, eine Software verbaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zum Durchfahren des neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet und in diesem Fall die Abgasrückführung in einer anderen Weise regelt, als im normalen Straßenverkehr, um so auf dem Prüfstand die gesetzlich geforderten Stickoxidemissionen einzuhalten, während sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr durchgängig in einem anderen Modus mit höheren Stickoxidemissionen befindet“.

Inzwischen wurde bekannt, dass VW in dem Verfahren einen Vergleich erzielen konnte – die Erstellung des Gutachtens konnte somit durch den Autobauer verhindert werden.

Im Juli 2020 hat zudem das Oberlandesgericht Celle Beweisbeschluss erhoben. Zunächst soll das KBA unter anderem darlegen, ob es den Motor EA288 nach Abschluss des Typengenehmigungsverfahrens auf eine unzulässige Abschalteinrichtung überprüft hat und ob es eine gefunden hat, ob das in dem Fall streitgegenständliche Fahrzeug (VW Tiguan) über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und ob eine solche Abschalteinrichtung die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert. Falls nach Antwort des KBA noch Aufklärungsbedarf bestehe, will das Gericht einen Gutachter damit beauftragen herauszufinden, ob der Tiguan über eine Abschalteinrichtung verfügt und ob in dem Fahrzeug ein Thermofenster vorhanden ist, das nur zwischen 17 und 30 Grad für eine optimale Abgasnachbehandlung sorgt.

VW scheint sich der Gefahr von immer mehr verlorenen Klagen bewusst zu sein und schaltet Werbung, mit der versucht wird, betrogene Kunden von einer Klage abzuhalten. Angeblich würden Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten und Klagen nur aufgrund von Verfahrensfehlern verloren gehen. Zudem nutzt das Unternehmen die Werbung, um sich als integres Unternehmen darzustellen, das aus dem Skandal gelernt habe. Ein trauriger Versuch, betroffene Kunden davon abzuhalten, ihr Recht durchzusetzen.

Der Autokredit Widerruf – die Alternative für alle mit Finanzierung

Naturgemäß haben viele Autofahrer ihr Fahrzeug finanziert. Hierdurch entsteht ein weiterer Ansatzpunkt, um sich im Diesel-Abgasskandal gegen die Hersteller zu wehren. Denn nahezu alle Autokreditverträge sind fehlerhaft. Sie belehren den Verbraucher beispielsweise nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht. In so einem Fall hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Ein Widerruf ist auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch möglich. Der Kreditvertrag wird daraufhin rückabgewickelt. Und hat Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt, wird auch der dadurch verbundene Kaufvertrag rückabgewickelt. Sie geben das Auto an die Bank zurück und erhalten alle bisher geleisteten Raten und die Anzahlung erstattet. Hierfür muss Ihr Diesel nicht einmal über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen. Noch nicht mal ein Diesel muss es sein. Auch bei Benzinern ist ein Widerruf natürlich möglich. Aber gerade bei Dieseln, die direkt vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, lohnt sich der Widerruf ganz besonders.

Was sagt die Rechtsschutzversicherung?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Schadensersatzklage im Abgasskandal. Wir übernehmen gerne kostenfrei die Deckungsanfrage. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsschutz bereits beim Kauf des Autos (dem Zeitpunkt, an dem der Schaden entstand) bestand.

Auch bei einem Widerruf des Autokredits übernehmen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Der Schutz muss zum Zeitpunkt des Widerrufs bestanden haben. Haben Sie diesen noch nicht selber gegenüber Ihrer Bank erklärt, ist es unter Umständen möglich, eine Rechtsschutzversicherung noch abzuschließen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.